— Fortsetzung
Als 1875 zuerst in den preußischen Gebieten die Wegegelderhebung auf den Straßen abgeschafft wurde, folgten bis 1914 nach und nach auch die anderen thüringischen Staaten.
Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt stellte als letztes Land die Chausseegelderhebung ein, wobei das Herzogtum Gotha als vorletztes Land noch kurz zuvor im Jahr 1912 in Gotha die Gebühren für Kraftfahrzeuge beim Befahren über Landesgrenzen hinweg sogar noch einmal kurzfristig angehoben hatte.
Aus der Gesetzsammlung vom 4. Juni 1918
Gesetz, betreffend die Aufhebung des Straßengeldes.
Wir Carl Eduard Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha, verordnen mit Zustimmung des Landtages was folgt:
Das Straßengeld auf den Staatsstraßen des Herzogtums sowie auf den Straßen der gothaischen Domänen (also auch für den Amtsbezirk Volkenroda) wird am 1. Oktober 1918 aufgehoben.
Mit gleichen Zeitpunkt treten die Gesetze vom 22. April 1912 Nr. 9 betreffend das Chausseegeld und Nr.10 betreffend die Erhebung einer Abgabe von Kraftwagen zur Unterhaltung der Chausseen außer Wirkung.
Gotha, den 28. Mai 1918
Carl Eduard v. Basewitz
Landratsamt
Der aufmerksame Leser wird festgestellt haben, am Beginn meiner Aufzeichnungen wird Herzog Ernst von Sachsen Coburg Gotha genannt. Es handelt sich hier um Ernst den II. er regierte von 1844 bis 1893.
Am Schluss hob Carl Eduard dieses Mautgesetz auf. Er kam 1905 an die Macht und wurde am 14. November 1918 durch den Soldatenrat abgesetzt. Er ist der Einzige deutsche Fürst der bei seiner Rücktrittserklärung nicht auf den Thron verzichtete.
Aber hier fängt schon wieder eine Geschichte aus der Geschichte an.
Wenn aber die nächste Regierungsbildung im Thüringer Landtag sich wieder schwer gestaltet. Ein Sohn Carl Eduards ist seit 1998 Nachfolger des Herzogtums ...
Helmut Groß — Ende