In der 6. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 10. März 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
08/06/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die Tagesordnung der 6. Stadtrats-sitzung vom 10.03.2025.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
09/06/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschriften der 4. Sitzung des Stadtrates vom 02.12.2024 mit einer Ergänzung.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
10/06/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, eine Kostenermittlung für den Betrieb der vier Kindergärten der Gemeinde auf kommunaler Ebene vorzunehmen, um eine konkrete Zahlenbasis zu haben, auf der man über einen möglichen Betrieb der Kindergärten auf kommunaler Ebene entscheiden kann. Über das Ergebnis ist der Sozialausschuss zu informieren.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
11/06/STR/2025
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag zur Ermittlung der Bodenwerterhöhungen nach Abschluss der Sanierung für das Sanierungsgebiet „Stadtkern Schlotheim“ an die Firma Ifzk, Herrn Jörg Sattler, Bergstraße 50a, 09235 Burkhardtsdorf, zu vergeben. |
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Finanzierung aus dem Haushaltsrest des Jahres 2024 (HHSt. 2.6150001 94000) in Höhe von 93.496,61 Euro. |
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
12/06/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Abwägung der zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach pflichtgemäßer Prüfung. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls (siehe Anlage) und liegen der Verfahrensakte bei. Die Beteiligten sind über das Abwägungsergebnis zu unterrichten.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
13/06/STR/2025
Dem Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen wird der geänderte Entwurf (Stand Januar 2025) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen vorgelegt.
Der Stadtrat beschließt:
| a) | die Billigung des überarbeiteten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen im festgesetzten Geltungsbereich einschließlich Textlicher Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung nebst Anlagen in der vorliegenden Fassung; |
| b) | die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen einschließlich der Begründung nebst Anlagen in der vorliegenden Fassung; |
| c) | die erneute Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen einschließlich der Begründung nebst Anlagen in der vorliegenden Fassung; |
| d) | die erneute öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann im verkürzten Verfahren durchgeführt werden. |
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
14/06/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Entwurf des vorliegenden Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.
Der Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Synvest German RealEstate III B.V. diesen Durchführungsvertag gemäß § 12 BauGB abzuschließen, der die vollständige Übernahme aller erforderlichen Kosten im Planverfahren sowie die Umsetzung des Vorhabens regelt. Zusätzlich wird die Herstellung eines sicheren Anschlusses an die öffentliche Verkehrsanlage Bahnhofstraße einschließlich der erforderlichen Straßenquerung vereinbart. Weiterhin sind durch den Vorhabenträger 4 einheimische Laubbäume im Bereich der Böschung zur Bahnhofstraße zu pflanzen.
Der Entwurf ist der Anlage zu entnehmen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
15/06/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen nimmt den Antrag der Boreas GmbH Herbsleben zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit inkludiertem Zielabweichungsverfahren zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen OT Neunheilingen soll auf der Grundlage der § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage 1 zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich eingeleitet werden. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. |
| b) | Das Zielabweichungsverfahren soll gemäß BauGB und ThürLPlG beantragt werden. |
| c) | Der räumliche Geltungsbereich umfasst dabei ausschließlich Flächen der Gemarkung Neunheiligen. Davon betroffen sind folgende Fluren: |
| Gemarkung Neunheilingen Flur 2 Teilfläche |
| Gemarkung Neunheilingen Flur 3 Gesamtfläche |
| Gemarkung Neunheilingen Flur 4 Gesamtfläche |
| Gemarkung Neunheilingen Flur 5 Teilfläche |
| Gemarkung Neunheilingen Flur 6 Teilfläche |
| Die betroffenen Flurstückstücke sind in Anlage 2 aufgelistet und Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. |
| d) | Für die Erstellung des Bebauungsplanes einschließlich aller weiteren Fachplanungen sowie für die Erstellung der Unterlagen für das Zielabweichungsverfahren entstehen Kosten. Seitens der Boreas GmbH wurde die vollständige Kostenübernahme erklärt. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Boreas GmbH, Hauptstraße 60, 99955 Herbsleben einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt. |
Der Beschluss wird mehrheitlich mit namentlicher Abstimmung gefasst.
16/06/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen nimmt den Vorentwurf (Stand Februar 2025) des Bebauungsplanes „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen OT Neunheilingen zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt:
| a) | die Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen OT Neunheilingen mit Planzeichnung und Begründung; |
| b) | die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen OT Neunheilingen mit Planzeichnung und Begründung; |
| c) | die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen OT Neunheilingen mit Planzeichnung und Begründung; |
| d) | die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann auch wahlweise im Rahmen eines Scopings durchgeführt werden. |
Der Beschluss wird mehrheitlich mit namentlicher Abstimmung gefasst.
17/06/STR/2025
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Bürgermeister zur Auftragsvergabe und Umsetzung der Baumaßnahme „Instandsetzung ehemaliges Sporthotel Bereich Gaststätte mit Küche und Foyer und den damit verbundenen Nebenräumen“ zu ermächtigen. Dem Stadtrat ist das Ergebnis der Auftragsvergabe mitzuteilen. |
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt folgende überplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: |
| Minderausgabe | ||
| 1 9000000 832100 | Schulumlage | 134.845 € |
| Mehrausgaben | ||
| 1 9000000 832000 | Kreisumlage | 95.287 € |
| 1 8810400 500000 | Instandsetzung Teilbereich Sporthotel | ca. 60.000 € |
| Summe | 155.287 € |
Die entstehenden Minderausgaben in Höhe von 39.558 Euro werden zur Deckung der Mehrausgaben herangezogen. Der ggf. fehlende Betrag in Höhe von 20.442 Euro soll der allgemeinen Rücklage entnommen werden.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Alexander Blankenburg
Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen