| 1. | Mit Beschluss vom 19. August 2024 (Beschluss-Nr.: 33/02/10/2024) hat der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 beschlossen. |
| 2. | Mit Beschluss vom 19. August 2024 (Beschluss-Nr.: 34/02/10/2024) hat der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamts des Unstrut-Hainich-Kreises beschlossen, den Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 zu entlasten. |
Auslegungshinweis
Die festgestellte Jahresrechnung 2021 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 22. April 2025 bis 6. Mai 2025 in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen, in den Diensträumen 103 und 104 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Nottertal-Heilinger Höhen, den 28. März 2025
Blankenburg
Bürgermeister
| 1. | Mit Beschluss vom 2. Dezember 2024 (Beschluss-Nr.: 63/04/10/2024) hat der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 beschlossen. |
| 2. | Mit Beschluss vom 2. Dezember 2024 (Beschluss-Nr.: 64/04/10/2024) hat der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamts des Unstrut-Hainich-Kreises beschlossen, den Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 zu entlasten. |
Auslegungshinweis
Die festgestellte Jahresrechnung 2022 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 22. April 2025 bis 6. Mai 2025 in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen, in den Diensträumen 103 und 104 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2023 werden die o.g. Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Nottertal-Heilinger Höhen, den 28. März 2025
Blankenburg
Bürgermeister