1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Körner folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
a) im Verwaltungshaushalt
| erhöht (+) um € | vermindert (-) um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
| gegenüber bisher € | nunmehr festgesetzt auf € | |||
| die Einnahmen | 44.200 € | 0 € | 3.034.262 € | 3.078.462 € |
| die Ausgaben | 131.923 € | -87.723 € | 3.034.262 € | 3.078.462 € |
b) im Vermögenshaushalt
| die Einnahmen | 39.700 € | -159.723 € | 1.154.320 € | 1.034.297 € |
| die Ausgaben | 141.500 € | -261.523€ | 1.154.320 € | 1.034.297 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es ist eine Kreditaufnahme im Rahmen des Thüringer Kommunalen Investitionsprogramms für die Jahre 2026 bis 2029 in Höhe von 106.155 € (Jahresscheibe für 2026) vorgesehen.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die §§ 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurden nicht verändert.
Körner, den 08.04.2026
gez. Niebuhr
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderats der Gemeinde Körner, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.
Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:
| 1. | Mit Beschluss Nr. 40/09/GR/2026 des Gemeinderats der Gemeinde Körner vom 12.02.2026 wurde die Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. |
| 2. | Eingangsbestätigung: Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht |
| AZ 07.3-1512-0018/26 vom 04.03.2026 |
Bekanntmachungshinweise:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.03.2026 den Eingang der Satzung bestätigt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Körner unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes 2026
Gemäß § 60 Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2026 der Gemeinde Körner in der Zeit vom
20.04.2026 - 04.05.2026
in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachamt Finanzverwaltung, während der üblichen Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Darüber hinaus wird die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Körner, den 08.04.2026
Niebuhr
Bürgermeister