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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Kommunalwahl am 26. Mai 2024 -

Wahl Ortschaftsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters

in der Ortschaft Bothenheilingen am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in dem Ortsteil Bothenheilingen als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Die Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet haben, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter jedem Bewerber mit „JA“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters

in der Ortschaft Hohenbergen am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in dem Ortsteil Hohenbergen als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter dem Bewerber mit „JA“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/eine vorgeschlagene Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters

in der Ortschaft Issersheilingen am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in dem Ortsteil Issersheilingen als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter dem Bewerber mit „JA“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/eine vorgeschlagene Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters

in der Ortschaft Kleinwelsbach am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in dem Ortsteil Kleinwelsbach als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter dem Bewerber mit „JA“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/eine vorgeschlagene Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters

in der Ortschaft Mehrstedt am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in dem Ortsteil Mehrstedt als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter dem Bewerber mit „JA“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/eine vorgeschlagene Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters

in der Ortschaft Neunheilingen am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in dem Ortsteil Neunheilingen als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter dem Bewerber mit „JA“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/eine vorgeschlagene Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters

in der Ortschaft Obermehler am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in dem Ortsteil Obermehler als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Die Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet haben, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter jedem Bewerber mit „JA“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters

in der Ortschaft Schlotheim am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in dem Ortsteil Schlotheim als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Die Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet haben, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter jedem Bewerber mit „JA“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen