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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Kommunalwahl am 26. Mai 2024 -

Wahl Stadtrat

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtratsmitglieder

in der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Kommunalwahl am 26. Mai 2024 -

Wahl Ortschaftsrat

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats

in der Ortschaft Bothenheilingen am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats Bothenheilingen in der Ortschaft Bothenheilingen als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats

in der Ortschaft Hohenbergen am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats Hohenbergen in der Ortschaft Hohenbergen als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats

in der Ortschaft Issersheilingen am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats Issersheilingen in der Ortschaft Issersheilingen als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats

in der Ortschaft Kleinwelsbach am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats Kleinwelsbach in der Ortschaft Kleinwelsbach als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats

in der Ortschaft Mehrstedt am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats Mehrstedt in der Ortschaft Mehrstedt als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats

in der Ortschaft Neunheilingen am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats Neunheilingen in der Ortschaft Neunheilingen als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats

in der Ortschaft Obermehler am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats Obermehler in der Ortschaft Obermehler als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats

in der Ortschaft Schlotheim am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats Schlotheim in der Ortschaft Schlotheim als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 24. April 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen