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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zur Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Marolterode und Erteilung der Entlastung

1.

Mit Beschluss vom 11. April 2025 (Beschluss-Nr.: 20/06/2025) hat der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 beschlossen.

2.

Mit Beschluss vom 11. April 2025 (Beschluss-Nr.: 21/06/2025) hat der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamts des Unstrut-Hainich-Kreises beschlossen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 zu entlasten.

Auslegungshinweis

Die festgestellte Jahresrechnung 2021 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 19. Mai 2025 in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen, in den Diensträumen 103 und 104 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Marolterode, den 17. April 2025

Haase

Bürgermeister

Bekanntmachung zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Marolterode und Erteilung der Entlastung

1.

Mit Beschluss vom 11. April 2025 (Beschluss-Nr.: 22/06/2025) hat der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 beschlossen.

2.

Mit Beschluss vom 11. April 2025 (Beschluss-Nr.: 23/06/2025) hat der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamts des Unstrut-Hainich-Kreises beschlossen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 zu entlasten.

Auslegungshinweis

Die festgestellte Jahresrechnung 2022 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 19. Mai 2025 in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen, in den Diensträumen 103 und 104 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Marolterode, den 17. April 2025

Haase

Bürgermeister

Bekanntmachung zur Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Marolterode und Erteilung der Entlastung

1.

Mit Beschluss vom 11. April 2025 (Beschluss-Nr.: 24/06/2025) hat der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 beschlossen.

2.

Mit Beschluss vom 11. April 2025 (Beschluss-Nr.: 25/06/2025) hat der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung auf der Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamts des Unstrut-Hainich-Kreises beschlossen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.

Auslegungshinweis

Die festgestellte Jahresrechnung 2023 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 19. Mai 2025 in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen, in den Diensträumen 103 und 104 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2024 werden die o.g. Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Marolterode, den 17. April 2025

Haase

Bürgermeister