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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
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7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Marolterode vom 21. April 2026

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22), hat der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode in seiner Sitzung am 27. Februar 2026 die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Marolterode vom 13. Dezember 2004, zuletzt geändert durch die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 30. April 2024, wird wie folgt geändert:

In § 10 Abs. 1 Satz 1 wird der Betrag „25,00 €“ durch den Betrag „40,00 €“ ersetzt.

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Marolterode, den 21. April 2026

Haase

Bürgermeister ⇔ -Siegel-

Ausfertigungsvermerk:

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Marolterode, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.

Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:

1.

Mit Beschluss Nr. 50/12/2026 des Gemeinderates der Gemeinde Marolterode vom 27. Februar 2026 wurde die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen

2.

Eingangsbestätigung: Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht

 

AZ: 07.3-1406-0024/26 vom 10. März 2026

Bekanntmachungshinweise:

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10. März 2026 den Eingang der Satzung bestätigt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Marolterode unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der in Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Marolterode, den 21. April 2026

Haase

Bürgermeister