Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387), ist es möglich, bei zum Vorjahr unveränderten Grundsteuerhebesätzen auf die Versendung von Einzelsteuerbescheiden zu verzichten und die Grundsteuer A und B mittels Allgemeinverfügung festzusetzen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2019 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Marolterode (Hebesatz-Satzung) beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Nr. 15/2019 vom 25. Juli 2019) und damit die Hebesätze mit Wirkung vom 1. Januar 2019 für die Grundsteuer A mit 301 % und die Grundsteuer B mit 405 % für die Gemeinde Marolterode festgesetzt. Seitdem sind keine anderen Hebesätze beschlossen worden.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 ist keine Änderung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird hiermit durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026, in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe, festgesetzt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung im Gemeinsamen Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen und der Gemeinden Körner und Marolterode der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen treten für den Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für das Jahr 2026 zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen, als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Marolterode einzulegen.
Marolterode, den 20. April 2026
gez. J. Haase
Bürgermeister der Gemeinde Marolterode