Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines werden ausschließlich auf dem Postweg bearbeitet.
Jäger, deren Jagdscheine zum 1. April 2023 ihre Gültigkeit verlieren, können einen Antrag bei der unteren Jagdbehörde auf Verlängerung stellen. Gleiches gilt bei Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes. Das Formular dazu befindet sich auf der Internetseite des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen (https://www.lra-sm.de/?page_id=5027)
Dem Antrag sind beizufügen:
| - | Jagdscheinheft, |
| - | Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung und ggf. |
| - | zwei Passbilder (nur bei vollem Jagdscheinheft). |
Die Kosten sind entsprechend des zugesandten Gebührenbescheides zu überweisen.
Bei Vollständigkeit der o.g. Nachweise, kann der Antrag ab sofort bei der unteren Jagdbehörde gestellt werden.
Übersicht über die Kosten für die Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines:
| Dreijahresjagdscheins | 135,00 EUR |
| Jahresjagdscheins | 70,00 EUR |
| Tagesjagdscheins | 45,00 EUR |
| Jugendjagdscheins | 45,00 EUR |
| Falkner-Dreijahresjagdscheins | 105,00 EUR |
| Falkner-Jahresjagdscheins | 60,00 EUR |
| Falkner-Tagesjagdscheins | 45,00 EUR |
| Ausländer-Dreijahresjagdscheins | 135,00 EUR |
| Ausländer-Jahresjagdscheins | 70,00 EUR |
| Ausländer-Tagesjagdscheins | 45,00 EUR |