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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 1/2023
Nichtamtlicher Teil
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​​​​​​​Jagdscheinverlängerung richtig beantragen

Der Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr informiert:

Jagdscheinverlängerung richtig beantragen

Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines werden ausschließlich auf dem Postweg bearbeitet.

Jäger, deren Jagdscheine zum 1. April 2023 ihre Gültigkeit verlieren, können einen Antrag bei der unteren Jagdbehörde auf Verlängerung stellen. Gleiches gilt bei Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes. Das Formular dazu befindet sich auf der Internetseite des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen (https://www.lra-sm.de/?page_id=5027)

Dem Antrag sind beizufügen:

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Jagdscheinheft,

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Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung und ggf.

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zwei Passbilder (nur bei vollem Jagdscheinheft).

Die Kosten sind entsprechend des zugesandten Gebührenbescheides zu überweisen.

Bei Vollständigkeit der o.g. Nachweise, kann der Antrag ab sofort bei der unteren Jagdbehörde gestellt werden.

Übersicht über die Kosten für die Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines:

Dreijahresjagdscheins

135,00 EUR

Jahresjagdscheins

70,00 EUR

Tagesjagdscheins

45,00 EUR

Jugendjagdscheins

45,00 EUR

Falkner-Dreijahresjagdscheins

105,00 EUR

Falkner-Jahresjagdscheins

60,00 EUR

Falkner-Tagesjagdscheins

45,00 EUR

Ausländer-Dreijahresjagdscheins

135,00 EUR

Ausländer-Jahresjagdscheins

70,00 EUR

Ausländer-Tagesjagdscheins

45,00 EUR