(ENL - Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz -TMUEN). ENL-Projekt; „Wiederherstellung und Aufwertung von Natura 2000-relevanten Feuchtflächenkomplexen“ in den Gemarkungen Unterkatz, Roßdorf, Seeba, Helmershausen und Herpf.
Betroffene Flurstücke:
Gemarkung Unterkatz: Flur 0, Flurstücke 705/18, 740/19; Gemarkung Roßdorf: Flur 0, Flurstück 1206/5; Gemarkung Seeba: Flur 0, Flurstücke 386/9, 384/2; Gemarkung Herpf: Flur 0, Flurstück 1375; Gemarkung Helmershausen: Flur 4, Flurstück 688
Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiete werden durch Art. 6 der FFH-Richtlinie (Natura 2000) einem strengen Schutzregime unterstellt und unterliegen nach EU-Recht einem Verschlechterungsverbot (Art. 6 Abs. 2 FFH-RL). Zur Verbesserung und zum Erhalt naturschutzrelevanter Lebensraumtypen liegen standortspezifische Bewirtschaftungs- und Entwicklungspläne vor (siehe u.a. natura2000.thueringen.de). Die oben verlinkten Flurstücke weisen Feuchtflächenkomplexe auf, welche innerhalb des FFH (Natura 2000)-Schutzgebietsnetzes liegen oder in direktem Bezug dazu. Die Maßnahmen im ENL-Feuchtflächenprojekt dienen vor allem der Umsetzung besagter Entwicklungspläne, und somit dem Erhalt von nach FFH-RL Anhang I geschützten prioritären Lebensraumtypen.
Da der Projektträger grundsätzlich nicht arbeitet, ohne Eigentümer in Kenntnis zu setzen, erfolgten auch hier umfassende Recherchen. Aber die Eigentümer der o.g. Flurstücke konnten nicht ermittelt werden und sind unbekannt. Um die notwendigen Maßnahmen zur Flächenpflege dennoch durchzuführen, kann in diesem Falle von § 65 BNatSchG i.V. mit § 47 ThürNatG Gebrauch gemacht werden, sofern die Nutzung der Grundfläche nicht maßgeblich beeinträchtigt wird. An dieser Stelle soll durch gezielte Gehölzentnahme und flächenangepasste Mahd der Charakter der Feuchtflächen-LRT wiederhergestellt werden, um seltene Arten wie die schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) oder den Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) zu schützen.
Da die entsprechenden Eigentümer nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Benachrichtigung über Landschaftspflegemaßnahmen mittels der vorliegenden öffentlichen Bekanntmachung (§47 Abschnitt (4) ThürNatG).
Sollten Sie Eigentümer/ in eines der Grundstücke sein, können Sie sich gerne mit dem Projektträger in Kontakt setzen:
Landschaftspflegeverband „Thüringer Rhön“ e.V.
Pförtchen 15
36452 Kaltennordheim
Ansprechpartner sind Svea Jahnk und Gesa Last
jeweils erreichbar unter 036946/ 20656