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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 1/2025
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen informiert:

Jetzt Antrag auf Jagdscheinverlängerung stellen

Jäger, deren Jagdscheine zum 1. April 2025 ihre Gültigkeit verlieren, können einen Antrag bei der unteren Jagdbehörde auf Verlängerung stellen. Gleiches gilt bei Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes. Das Formular dazu befindet sich auf der Internetseite des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen (https://www.lra-sm.de/).

Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines können über eine Buchung im Online-Termin-Kalender (https://termin.lra-sm.de/select2?md=8) und einer persönlichen Vorsprache in der Unteren Jagdbehörde gestellt werden. Eine Bearbeitung auf dem Postweg mit Zusendung der Unterlagen ist ebenfalls möglich.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Antrag auf Verlängerung bzw. Neuerteilung,

Jagdscheinheft,

Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung

ggf. zwei Passbilder

(nur bei vollem Jagdscheinheft oder Ersterteilung),

Kopie Personalausweis (nur bei Ersterteilung).

Erst bei Vollständigkeit der o.g. Unterlagen/Nachweise kann der Antrag bei der unteren Jagdbehörde gestellt und bearbeitet werden.

Übersicht über die Kosten für die Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines:

Dreijahresjagdscheins

150,00 EUR

Jahresjagdscheins

78,00 EUR

Tagesjagdscheins

50,40 EUR

Jugendjagdscheins

50,40 EUR

Falkner-Dreijahresjagdscheins

117,00 EUR

Falkner-Jahresjagdscheins

66,00 EUR

Falkner-Tagesjagdscheins

50,40 EUR

Ausländer-Dreijahresjagdscheins

150,00 EUR

Ausländer-Jahresjagdscheins

78,00 EUR

Ausländer-Tagesjagdscheins

50,40 EUR

Bauroth

Fachdienstleiter