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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters

Aufgrund § 8 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) i. V. m. § 1 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundeswahl- und Europawahlgesetz ordne ich an, dass zur Bundestagswahl am 23.02.2025 innerhalb des Wahlkreises 195 die Bildung von Briefwahlvorständen zur Feststellung des Briefwahlergebnisses wie folgt angeordnet:

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

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in den Gemeinden Floh-Seligenthal, Grabfeld, Rhönblick und den Städten Brotterode-Trusetal und Oberhof:

je 1 Briefwahlvorstand

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in der Stadt Steinbach-Hallenberg:

2 Briefwahlvorstände

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in den Städten Schmalkalden und Zella-Mehlis:

je 5 Briefwahlvorstände

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in den Verwaltungsgemeinschaften Dolmar-Salzbrücke, Hohe Rhön und Wasungen - Amt Sand:

je 1 gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Mitgliedsgemeinden

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in der erfüllenden Stadt Meiningen:

8 Briefwahlvorstände, davon 1 gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Mitgliedsgemeinden

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in der erfüllenden Gemeinde Breitungen:

1 gemeinsamer Briefwahlvorstand mit den Mitgliedsgemeinden

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Landkreis Hildburghausen

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in der erfüllenden Gemeinde Auengrund:

1 gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Gemeinden Auengrund und Brünn,

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in der Stadt Römhild und den Gemeinden Masserberg, Veilsdorf und Schleusegrund:

je 1 Briefwahlvorstand,

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in den Städten Hildburghausen, Schleusingen und Eisfeld:

je 2 Briefwahlvorstände,

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in den Verwaltungsgemeinschaften Heldburger Unterland und Feldstein:

je 1 gemeinsamer Briefwahlvorstand für die Mitgliedsgemeinden;

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Landkreis Sonneberg

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in der Stadt Sonneberg:

4 Briefwahlvorstände

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in der Gemeinde Föritztal:

2 Briefwahlvorstände

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in den Städten und Gemeinden Lauscha, Steinach, Frankenblick, Schalkau:

je 1 Briefwahlvorstand

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in der erfüllenden Stadt Neuhaus am Rennweg:

1 gemeinsamer Briefwahlvorstand mit der Gemeinde Goldisthal

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Stadt Suhl: 5 Briefwahlvorstände

Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände geben die Gemeinden in der Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl bekannt.

Meiningen, 30.12.2024

Belgardt

Kreiswahlleiter