Jäger, deren Jagdscheine zum 01. April 2026 ihre Gültigkeit verlieren, können ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag auf Verlängerung stellen. Gleiches gilt bei Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes. Das Formular dazu befindet sich auf der Internetseite des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen (https://jagdportal.lra-sm.de/dokumente/).
Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines können bei einer persönlichen Vorsprache nach Terminvereinbarung über den Online-Terminkalender (https://termin.lra-sm.de/) in der Unteren Jagdbehörde gestellt werden. Eine Bearbeitung auf dem Postweg mit Zusendung der vollständigen Antragsunterlagen ist ebenfalls möglich.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
| - | Antrag auf Verlängerung bzw. Neuerteilung des Jagdscheines |
| - | Jagdscheinheft im Original |
| - | Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung |
| - | zwei Passbilder (nur bei vollem Jagdscheinheft oder Ausstellung einer Erst- bzw. Zweitschrift) |
| - | Kopie Personalausweis (nur bei Ersterteilung) |
Erst bei Vollständigkeit der o.g. Unterlagen / Nachweise kann der Antrag bei der Unteren Jagdbehörde gestellt werden.
| Übersicht über die Kosten für die Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines | |
| Dreijahresjagdschein | 150,00 Euro |
| Jahresjagdschein | 78,00 Euro |
| Tagesjagdschein | 50,40 Euro |
| Jugendjagdschein | 50,40 Euro |
| Falkner-Dreijahresjagdschein | 117,00 Euro |
| Falkner-Jahresjagdschein | 66,00 Euro |
| Falkner-Tagesjagdschein | 50,40 Euro |
| Ausländer-Dreijahresjagdschein | 150,00 Euro |
| Ausländer-Jahresjagdschein | 78,00 Euro |
| Ausländer-Tagesjagdschein | 50,40 Euro |