Der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2024 einen Beschluss gefasst, um die gemeinnützige Tätigkeit und damit auch die Integration von Menschen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu befördern. In Ergänzung zur laufenden Abfrage bei Städten und Gemeinden ruft der Landkreis nun auch gemeinnützige Träger und Vereine dazu auf, ihren Bedarf an gemeinnützigen Arbeitsangelegenheiten (nach § 5 AsylbLG) mitzuteilen. Die Arbeiten müssen einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen.
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen beschäftigt bereits Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften mit gemeinnütziger Arbeit. Zudem erfolgt eine Vermittlung an Projekte der Neuen Arbeit und der IFBW. Allerdings besteht weiterhin Bedarf an Engagement und Unterstützung.
Die Verwaltung des Landkreises wird im Anschluss auf Grundlage der Bedarfsermittlung und unter Berücksichtigung möglicher Kosten sowie etwaiger Zuschussmöglichkeiten einen Vorschlag für einen Maßnahmenplan für gemeinnützige Arbeitsangelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erarbeiten.
Gemeinnützige Träger und Vereine sind aufgerufen, ihren Bedarf bis 08.03.2024 formlos beim Landkreis Schmalkalden-Meiningen einzureichen.
Folgende Angaben sollten enthalten sein:
| • | Umfang des Bedarfs (wie viele Plätze für gemeinnützige Arbeit stehen ab welchem Zeitpunkt zur Verfügung) |
| • | Art der gemeinnützigen Arbeitsangelegenheit |
| • | Nachweis der Gemeinnützigkeit |
Die Mitwirkung aller Akteure ist entscheidend für den Erfolg dieses Vorhabens und trägt dazu bei, gemeinnütziges Engagement zu stärken und Integration zu fördern.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht die Verwaltung des Landkreises gerne zur Verfügung.
Kontakt und Beratung
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Mike Hemmann
Fachdienstleiter Ausländer- und Personenstandswesen
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Tel.: 03693/485-8137
Fax: 03693/485-8261
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