Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen findet die erste staatliche Fischerprüfung 2025 am
statt.
Nach der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) in der derzeit gültigen Fassung sind nachfolgende Bedingungen zu erfüllen, um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden:
1.
Mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin ist der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen einzureichen. Minderjährige Antragsteller haben die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters dem Antrag beizufügen.
2.
Jeder Antragsteller hat an einem von den Angelfischereiverbänden angebotenen Lehrgang bzw. an einem Online-Kurs zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen.
3.
Der Nachweis über die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang bzw. an dem Online-Kurs ist dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung beizufügen.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen werden die zugelassenen Antragsteller unter Angabe von Ort und Zeit der Prüfung durch die Untere Fischereibehörde schriftlich eingeladen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 35 Euro ist nach Erhalt der Prüfungseinladung per Überweisung an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zu entrichten.
Durch die Angelverbände werden nachfolgende Lehrgänge angeboten:
| Lehrgangsort | Lehrgangsleiter | Tel. Erreichbarkeit |
| Meiningen | Mario Schröder | 0175/4008770 |
| Schmalkalden | Karl-Heinz Beck | 03695/824010; 0175/1860722 |
Online-Kurse werden über die Fishing-King GmbH angeboten.
Anmeldungen zur Teilnahme an den Lehrgängen sind bitte direkt an den jeweiligen Lehrgangsleiter zu richten.
Bauroth
Fachdienstleiter