Mit dem im Oktober 2019 in Kraft getretenen Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) wurde die Mitwirkung von Senioren bei Entscheidungen in Verwaltung und Politik gestärkt. Seitdem sind die Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet, einen kommunalen Seniorenbeirat zu bilden. Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, Seniorenbeauftragte einzusetzen.
Die ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten, die auf Vorschlag der in den Gemeinden und Landkreisen tätigen Seniorenorganisationen vom Kreistag gewählt werden, bilden eine Schnittstelle zwischen Landkreis, Kommunen und Bürgern. Sie dienen als Ansprechpersonen für Ältere und beraten den Landkreis und die Gemeinden in Angelegenheiten der Senioren. Dabei agieren sie eigenständig sowie konfessionell, verbandspolitisch und parteipolitisch unabhängig.
Für den Landkreis wurde bereits 2014 eine ehrenamtliche Seniorenbeauftragte bestellt. Seither begleitet Cornelia Klötzke dieses Amt. Im Mai 2020 wurde die Sachbearbeiterin für Senioren im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen vom Kreistag als Stellvertreterin gewählt. Da diese Mitarbeiterin inzwischen ihre Tätigkeit im Landratsamt beendet hat, wird eine neue stellvertretende Seniorenbeauftragte oder ein neuer stellvertretender Seniorenbeauftragter für den Landkreis gesucht.
In den Aufgabenbereich der Vertretung fallen u. a. folgende Tätigkeiten:
• Die Seniorenbeauftragten der Landkreise und der kreisfreien Städte unterstützen die Arbeit der Seniorenbeiräte und sind gemeinsam mit ihnen Ansprechpersonen für die Senioren. Sie haben die Anliegen, Probleme und Anregungen der Seniorenbeiräte sowie der Senioren gegenüber der kommunalen Verwaltung zu vertreten.
| • | Die Seniorenbeauftragten sind grundsätzlich vor Entscheidungen des Kreistags oder des Stadtrats einer kreisfreien Stadt, die überwiegend Senioren betreffen, anzuhören. |
| • | Sie können zusammen mit den Seniorenbeiräten unaufgefordert zu allen die Senioren betreffenden Fragen Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten. |
| • | Seniorenbeauftragte können als sachkundige Bürger in die Ausschüsse des Kreistags oder des Stadtrats einer kreisfreien Stadt berufen werden. |
| • | Die Seniorenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte vertreten die Interessen der kommunalen Seniorenbeiräte im Landesseniorenrat und informieren über dessen Arbeit. |
Die Seniorenbeiräte werden gebeten, ihr Vorschlagsrecht wahrzunehmen. Darüber hinaus sind auch weitere Interessenten für dieses Ehrenamt aufgerufen, sich zu melden.
Interessenbekundungen sind bitte bis zum 17. März 2025 an folgende Anschrift einzureichen:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Sachbearbeiterin Senioren,
Koordination Netzwerk Pflege
Katrin Böttger
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
E-Mail: k.boettger@lra-sm.de
Telefon: 03693/485 8507
Fax: 03693/485 8570