In Deutschland sind seit dem 1. März 2023 viele weitere Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen. So endete beispielsweise die Testpflicht für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen. Damit entfiel für die Gesundheitsämter die gesetzliche Grundlage für Testungen auf das Corona-Virus und die Möglichkeit zur Abrechnung der Kosten für die Labore. Die Beauftragungen des Fachdienstes Gesundheit des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für Schnelltestzentren und PCR-Teststellen sind daher mit dem 28. Februar 2023 ebenfalls ausgelaufen.
Das Gesundheitsamt informiert darüber, dass sich Bürger künftig im Falle eines Verdachts auf eine Covid-19-Infektion zur Abklärung an ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin wenden sollten. Diese entscheiden dann entsprechend, ob sie einen Schnelltest bzw. einen PCR-Test durchführen und diesen durch ein Labor bestätigen lassen. Eine Bestätigung der Infektion durch das Labor wird dann auch dem Fachdienst Gesundheit gemäß Infektionsschutzgesetz zugestellt.
Selbstverständlich kommt der Fachdienst Gesundheit seiner Beratungs- und Fürsorgefunktion weiterhin nach. Unter der Service-Hotline 03693/485-4000 können sich die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu Gesundheitsthemen und auch zum Thema Corona weiterhin telefonisch beraten lassen.
Zudem finden Interessierte alle wichtigen aktuellen Regelungen und Informationen auf der Homepage des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen: www.lra-sm.de.