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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 3/2023
Nichtamtlicher Teil
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Corona-Testpflicht ausgelaufen

Gesundheitsamt informiert über weiteres Vorgehen

In Deutschland sind seit dem 1. März 2023 viele weitere Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen. So endete beispielsweise die Testpflicht für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen. Damit entfiel für die Gesundheitsämter die gesetzliche Grundlage für Testungen auf das Corona-Virus und die Möglichkeit zur Abrechnung der Kosten für die Labore. Die Beauftragungen des Fachdienstes Gesundheit des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für Schnelltestzentren und PCR-Teststellen sind daher mit dem 28. Februar 2023 ebenfalls ausgelaufen.

Testzentren schließen

Das Gesundheitsamt informiert darüber, dass sich Bürger künftig im Falle eines Verdachts auf eine Covid-19-Infektion zur Abklärung an ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin wenden sollten. Diese entscheiden dann entsprechend, ob sie einen Schnelltest bzw. einen PCR-Test durchführen und diesen durch ein Labor bestätigen lassen. Eine Bestätigung der Infektion durch das Labor wird dann auch dem Fachdienst Gesundheit gemäß Infektionsschutzgesetz zugestellt.

Corona-Service-Hotline bleibt

Selbstverständlich kommt der Fachdienst Gesundheit seiner Beratungs- und Fürsorgefunktion weiterhin nach. Unter der Service-Hotline 03693/485-4000 können sich die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu Gesundheitsthemen und auch zum Thema Corona weiterhin telefonisch beraten lassen.

Zudem finden Interessierte alle wichtigen aktuellen Regelungen und Informationen auf der Homepage des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen: www.lra-sm.de.