der Haushaltssatzung 2026 zum Wirtschaftsplan 2026
des Abwasserzweckverbandes "Schmalkalden und Umgebung"
Aufgrund des § 36, Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBI. S. 194) i. V. m. §§ 53 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288) und §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 6. September 2014 (GVBI. S. 642), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. November 2020 (GVBI. S. 565) erlässt der Abwasserzweckverband „SCHMALKALDEN und UMGEBUNG“ folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als ANLAGE beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden für die
Abwasserbeseitigung
| 1) | im Erfolgsplan | ||
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| die Erträge mit | 11.299.600 EUR |
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| die Aufwendungen mit | 10.957.900 EUR |
| 2) | im Vermögensplan | ||
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| die Einnahmen mit | 9.702.000 EUR |
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| die Ausgaben mit | 9.702.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen sowie Investitionsförderungsmaßnahmen wird für die Abwasserbeseitigung mit
2.706.300 EUR
festgesetzt.
Die Ermittlung des Betrages ergibt sich aus der Anlage (Vermögensplan).
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird mit
1.915.000 EUR
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 1/6 der Erträge des Erfolgsplanes mit
1.880.000 EUR
festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
SCHMALKALDEN, den 13. Februar 2026
gez. Holland-Nell
(Verbandsvorsitzender) — - Siegel -
| I. | Beschluss- und Genehmigungsvermerk |
| 1. | Mit Beschluss 413a / 98 VV / 2026 (AW) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Schmalkalden und Umgebung" am 05. Februar 2026 die Haushaltssatzung 2026, den Wirtschaftsplan 2026 und die Anlagen zum Wirtschaftsplan 2026 beschlossen. |
| 2. | Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. Alle erforderlichen Bestandteile und Anlagen des Wirtschaftsplanes 2026 wurden bei der zuständigen Unteren Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht. |
| 3. | Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Bescheid (Az.: 13-1455-11/2026-ASM) vom 12. Februar 2026 die Haushaltssatzung 2026 genehmigt. |
| 4. | Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.706.300 € wird rechtsaufsichtlich genehmigt. |
| 5. | Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan in Höhe von 1.915.000 € wird rechtsaufsichtlich genehmigt. |
| 6. | In § 4 der Haushaltssatzung wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 mit 1.880.000 € festgesetzt. Dieser Betrag übersteigt nicht ein Sechstel der Erträge des Erfolgsplanes und ist somit genehmigungsfrei. |
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| II. | Auslegungshinweis |
| Die Haushaltssatzung und der beschlossene Wirtschaftsplan 2026 liegen 14 Tage vom 20. April 2026 bis zum 08. Mai 2026 zu den üblichen Dienstzeiten im Eigenbetrieb GEWAS (98574 SCHMALKALDEN, Gothaer Str. 2a) zur öffentlichen Einsichtnahme aus. | |
Schmalkalden, den 13. Februar 2026
gez. Holland-Nell
(Verbandsvorsitzender) — - Siegel -