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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 4/2023
Nichtamtlicher Teil
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Mehrweg - Jeder kann mitmachen!

Bildquelle: https://mehrweg-mach-mit.de

Der Fachdienst Abfall und Altlasten informiert:

Mehrweg - Jeder kann mitmachen!

Der Fachdienst Abfall und Altlasten des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen informiert über praktische Tipps zur richtigen Entsorgung und Vermeidung von Abfällen.

Mehrweg bedeutet Kreislaufwirtschaft in der Praxis. Egal, ob es die Essensbox in der Gastronomie, Mehrwegflasche aus dem Getränkemarkt oder der Eventbecher aus Hartplastik ist - mit jeder Wiederbefüllung und Kreislaufführung können wertvolle Ressourcen und Energie eingespart werden, die sonst in die Herstellung einer neuen Verpackung fließen würden.

Alternativen zu Einweg-Verpackungen nutzen - das kann jeder tun:

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Coffe-to-go in den eigenen Thermobecher befüllen lassen

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Mehrwegflaschen anstatt Einwegflaschen kaufen

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Käse, Wurst und To-Go-Gerichte an der Theke in einer eigenen Box verwahren lassen

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eigene Beutel für Obst, Gemüse und Backwaren nutzen

Was unterscheiden Mehrweg- und Einwegflaschen?

Einweg-Logo:

Das Logo „Einwegpfand“ vom DGP-Pfandsystem zeigt an, dass die Getränkeflasche oder Getränkedose nicht mehrfach befüllt wird.

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Das Logo muss darauf sein.

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Der Pfand beträgt immer 25 Cent.

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Die Rücknahme ist verpflichtend.

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Wird recycelt oder entsorgt.

Trotz 25 Cent Pfand sind sie nach einmaliger Nutzung Abfall.

Mehrweg-Logo:

Als Orientierung für Mehrweg dienen die Umweltzeichen „Mehrweg - Für die Umwelt“ und „Der Blaue Engel - Mehrweg“

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Das Logo ist oft eingestanzt oder abgedruckt

(kann darauf sein).

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Der Pfand ist niedriger als bei Einwegflaschen (8 oder 15 Cent).

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Die Rücknahme ist verpflichtend.

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Wird neu befüllt.

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Mehrwegflaschen gibt es aus Glas und Plastik (PET).

Verpackungsfreies Einkaufen wird einfacher:

Seit Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht

Seit 1. Januar 2023 greift die Mehrwegangebotspflicht, welche Gastronom*innen, Lieferdienste, Bäckereien u. v. m. dazu verpflichtet, ihr kundeneigenes Behältnis anzunehmen oder ein Mehrwegsystem für Take-away anzubieten. Welche der beiden Varianten für den jeweiligen Laden gilt, muss gut lesbar und sichtbar ausgeschildert sein.

Kleine Läden (unter 80 qm inkl. frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche und nicht mehr als fünf Mitarbeitende) müssen ihre sauberen und geeigneten Behältnisse befüllen. Die Betriebe müssen auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln darauf hinweisen, dass sie Essen oder Getränke in mitgebrachte Gefäße abfüllen. Beim Befüllen der Gefäße müssen die geltenden Hygienebestimmungen und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit beachtet werden.

Große Läden (über 80 qm Verkaufsfläche und mehr als fünf Mitarbeitende) müssen ein Mehrwegsystem anbieten und dürfen - außer einem Pfand - keine Extragebühren dafür erheben. Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden. Betriebe müssen gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen anbringen (z. B. auf Schildern oder Plakaten).

Weitere Informationen zum Mehrweg-System sind nachzulesen unter www.einmalohnebitte.de und https://mehrweg-mach-mit.de.

Zu empfehlen ist auch der kostenlose Informationsflyer des Arbeitskreises Mehrweg GbR "Mehrweg kaufen - Klima schützen - Abfall vermeiden". Diese steht unter https://www.mehrweg.org/downloads/informationsmaterial zum Download zur Verfügung.