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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 4/2024
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen bildete auch in diesem Jahr Erzieherinnen in Kindertagesstätten zu Kinderschutzfachkräften aus.

Der Fachdienst Jugend informiert:

Kinderschutzfachkräfte für Kindertagesstätten ausgebildet

Was versteht man unter einer Kindeswohlgefährdung? Welche Anzeichen und Risikofaktoren gibt es? Wie verhält man sich bei einem Verdachtsfall?

Zu Fragen wie diesen und vielen weiteren Themen bot der Landkreis Schmalkalden-Meiningen in diesem Jahr zum nunmehr siebten Mal eine Fortbildung zur Kinderschutzfachkraft an. Die Weiterbildung richtete sich an Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten und fand erneut unter Federführung des Netzwerkes Kinderschutz / Frühe Hilfen statt. Mehr als 20 Teilnehmer nahmen daran teil.

Im Rahmen von fünf Modulen behandelte die Fortbildung Formen der Kindeswohlgefährdung, rechtliche Grundlagen, Methoden der Gesprächsführung, grenzverletzendes Verhalten sowie Instrumente zur Abschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung und zur weiteren Verfahrensweise sowie viele weitere wichtige Themen. Vorgestellt wurde aber auch das Netzwerk Kinderschutz / Frühe Hilfen mit seinen Partnern im Landkreis und ihren jeweiligen Angeboten. Sandra Paula und Maria Coburger, die die Weiterbildung vonseiten des Landratsamtes betreuten, danken in diesem Zusammenhang allen Netzwerkpartnern für ihre engagierte Beteiligung. Bewährt hat sich auch die Zusammenarbeit mit Diplom-Pädagogin Susanne Borris, die die Qualifizierung der Kinderschutzfachkräfte zusammen mit weiteren Referenten durchführte.

„Es ist schön zu sehen, dass unser Angebot der Kinderschutzfachkräfte-Ausbildung Jahr für Jahr so gut angenommen wird“, freut sich Sandra Paula über die wiederholt große Resonanz. Die Fortbildung fand erstmals 2018 und seitdem jährlich statt, auch während der Corona-Pandemie. Insgesamt wurden circa 140 Kinderschutzfachkräfte ausgebildet. Alle Teilnehmer erhielten zum Abschluss ihrer Weiterbildung einen Kinderschutzordner für die jeweilige Kita mit wichtigen Handreichungen. „Unser Ziel, in jeder Kita im Landkreis eine Kinderschutzfachkraft auszubilden, die ihre Kollegen bei Kinderschutzfragen beraten kann und Hilfsmöglichkeiten aufzeigt, haben wir erreicht. Allerdings ersetzen die Kinderschutzfachkräfte nicht die im Gesetz aufgeführte insoweit erfahrene Fachkraft, die bei der Abschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung hingezogen werden soll“, erklärt Paula. Über die Weiterbildung hinaus bietet das Landratsamt allen bisher geschulten Kinderschutzfachkräften etwa über Fallberatungen eine gemeinsame Weiterarbeit zu Fragen des Kinderschutzes an.