Die Grünschnittannahmestelle in Utendorf bleibt als Standort weiterhin bestehen. Seit 1. März 2025 dürfen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises hier freitags von 16 bis 19 Uhr ihre überschüssigen Pflanzenabfälle abgeben.
Das Landratsamt hat sich mit den betreffenden Städten und Gemeinden auf die künftigen Standorte der Grünschnittannahmestellen im Landkreis verständigt. Pünktlich zum Start der Gartensaison werden diese im Landkreis flächendeckend zur Verfügung stehen. Der Landkreis schließt dazu Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden ab. Für einige Grünschnittplätze sind die Vereinbarungen allerdings noch nicht unterzeichnet oder bedürfen auch noch dem Beschluss der Gemeinderäte.
Fakt ist: Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine weiterhin unkomplizierte Entsorgungsmöglichkeit - ohne zusätzliche Gebühren und unabhängig von der eigenen Wohnsitzgemeinde. Es kann jederzeit der nächstgelegene Annahmeplatz genutzt werden.
Da zahlreiche bestehende Standorte nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sind perspektivisch an vielen Plätzen bauliche Anpassungen erforderlich. Um die Kosten für den Ausbau möglichst effizient zu gestalten, wird der Grünschnitt mit hohem Feuchtigkeitsanteil in Containern vor der Abfuhr durch die Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen gelagert. Dies dient auch dem Umwelt- und Grundwasserschutz, indem eine Überdüngung des Bodens und einen Eintrag ins Grundwasser verhindert wird. Der grobe Teil (Astschnitt) wird getrennt davon außerhalb der Container gelagert.
Einige der Grünschnittplätze haben bereits seit dem 1. März 2025 geöffnet, andere starten erst zum 15. März 2025. Die genauen Öffnungszeiten sind bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu erfragen.
| • | Meiningen (Wertstoffhof) |
| • | Meiningen OT Herpf (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Schmalkalden (Wertstoffhof) |
| • | Schmalkalden OT Springstille (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Schmalkalden OT Wernshausen (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Zella-Mehlis (Wertstoffhof) |
| • | Zella-Mehlis OT Benshausen (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Floh-Seligenthal (Vereinbarung liegt vor) |
| • | Brotterode-Trusetal OT Laudenbach (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Steinbach-Hallenberg (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Oberhof (Vereinbarung liegt vor) |
| • | Rohr (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Vachdorf (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Utendorf (Vereinbarung liegt vor) |
| • | Grabfeld OT Jüchsen (Vereinbarung liegt vor) |
| • | Grabfeld OT Wolfmannshausen (Vereinbarung liegt vor) |
| • | Kaltennordheim (Wertstoffhof) |
| • | Kaltennordheim OT Kaltenwestheim (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Oberweid (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Frankenheim (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Erbenhausen (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Wasungen (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Wasungen OT Unterkatz (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Schwallungen OT Eckardts (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Breitungen (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Roßdorf (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Rhönblick OT Helmershausen (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Rhönblick OT Bettenhausen (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
| • | Rhönblick OT Hermannsfeld (Vereinbarung liegt noch nicht vor/Gremienbeschluss steht aus) |
Zusätzlich zu dieser Liste befindet sich das Landratsamt noch mit einzelnen Kommunen in der finalen Abstimmung bezüglich einzelner weiterer favorisierter Standorte. Diese werden in Kürze nach finaler Klärung kommuniziert.
Das Landratsamt dankt den betreffenden Städten und Gemeinden für ihre konstruktive Zusammenarbeit und ihr Engagement. Gemeinsam wird so eine langfristige, rechtskonforme und bürgerfreundliche Lösung für die Grünschnittentsorgung im Landkreis sichergestellt.
Sie liegen in Hochwasser- oder Trinkwasserschutzgebieten, befinden sich sehr nah an Gewässern, haben nur geringen Abstand zu Wohnhäusern oder weisen andere Mängel auf: Zahlreiche Grünschnittplätze im Landkreis Schmalkalden-Meiningen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist es daher, ab dem Frühjahr 2025 eine flächendeckende und bedarfsgerechte Entsorgung von Grünschnitt im Landkreis sicherzustellen, und diese rechtskonform zu entwickeln. Um dies zu gewährleisten, hat der Kreistag bereits im Oktober 2022 einen Kriterienkatalog beschlossen, der die Grundlage für die zukünftige Gestaltung der Grünschnittannahmeplätze bildet.
| Dieser Katalog sieht unter anderem vor: | |
| • | die Nutzung und den Ausbau geeigneter, bereits bestehender Standorte (35 Standorte) |
| • | eine Einzugsreichweite von ca. 10 Kilometern pro Standort |
| • | die Herrichtung der Plätze nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben und den ordnungsgemäßen Betrieb nach konkreten Vereinbarungen mit den Gemeinden, |
| • | die Bereitstellung finanzieller Mittel durch den Landkreis für notwendige Investitionen und Betriebskosten. |
Die Kommunen sollen den Ausbau der Plätze übernehmen, der Landkreis beabsichtigt, die notwendigen finanziellen Mittel für die Instandsetzung und die Personalkosten zur Betreibung der Plätze bereitzustellen. Dabei ist klar, dass nicht alle bisherigen Standorte weiterbetrieben werden können. Einige Plätze sind außerdem aus Umwelt- oder baurechtlichen Gründen und vertretbarem Aufwand nicht mehr genehmigungsfähig.