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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 4/2026
Nichtamtlicher Teil
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Anmeldung der Schulanfänger zum Schulbesuch für das Schuljahr 2027/2028

Für alle Kinder, die am 1. August 2027 sechs Jahre alt sind, beginnt entsprechend des Thüringer Schulgesetzes § 18 die Schulpflicht am 1. August 2027. Kinder, die am 30. Juni 2027 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

Die Anmeldung erfolgt:

Wichtige Hinweise zur Anmeldung

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Anmeldung muss von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Sollte nur eine sorgeberechtigte Person anwesend sein, ist eine schriftliche Vollmacht des jeweils anderen Sorgeberechtigten erforderlich.

Auflösung der Schulbezirke und Beförderungsregelung

Die Schulbezirke für alle in Trägerschaft des Landkreises Schmalkalden-Meiningen befindlichen Grundschulen wurden zum 31. Juli 2025. Das heißt, Eltern können die Grundschule für Ihr Kind im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten frei wählen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Die Beförderungs- bzw. Erstattungspflicht des Landkreises gilt nur für die kürzeste Strecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen aufnahmefähigen staatlichen Schule. Eine Anpassung der bestehenden Busverbindungen ist durch die Aufhebung der Grundschulbezirke nicht vorgesehen.

Kontakt und weitere Informationen

Für detaillierte Auskünfte zur Anmeldung wenden sich Eltern direkt an die jeweilige Grundschule.