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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 5/2024
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Die kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sind eine wichtige Gesundheitsvorsorge für jedes Kind. Von jetzt an müssen Eltern selbst die Termine im Blick haben.

Erinnerungssystem für Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen nicht mehr aktiv

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind ein sehr wichtiger Bestandteil, um den Gesundheitszustand und die frühkindliche Entwicklung eines Kindes festzustellen sowie Krankheiten und Risiken für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen.

Die lückenlose Durchführung aller Kinder-Früherkennungsuntersuchungen wurde in Thüringen bisher durch das Vorsorgezentrum für Kinder- und Verbraucherschutz des Landes unterstützt. Bisher wurden Eltern durch ein Erinnerungs- und Meldewesen aktiv zu den Früherkennungsuntersuchungen eingeladen. Bei Nicht-Teilnahme erhielten die Familien Erinnerungsschreiben und das Vorsorgezentrum übermittelte Informationen an die Jugendämter.

„Dieses System hat maßgeblich dazu beigetragen, dass im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zuletzt mehr als 95 Prozent der Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen wurden“, sagt Dr. Jana Oechel vom Gesundheitsamt des Kreises und bedauert: „Leider lief das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) zum 31. Dezember 2023 aus“. Seit dem 1. Januar 2024 bestehe somit für das Einladungsverfahren keine gesetzliche Grundlage mehr und es sei beendet worden.

Das Vorsorgezentrum für Kinder- und Verbraucherschutz hat aus diesem Grund seine Arbeit eingestellt und versendet keinerlei Einladungs- und Erinnerungsschreiben mehr. „Wir als Gesundheitsamt bedauern das außerordentlich, weil das System sehr gut funktioniert hat“, sagt Oechel.

Kritik vom Landesverband

Zuletzt hatte auch der Verband der Kinder- und Jugendärzte Thüringen die ersatzlose Schließung des Vorsorgezentrums für Kinder kritisiert und seine Befürchtung geäußert, dass dadurch Familien mit besonderem Beratungs- und Hilfebedarf künftig schwerer zu erreichen sind. Der Wegfall des Erinnerungssystems treffe gerade Familien mit niedrigem Sozialstatus oder Migrationshintergrund - so der Tenor. Zahlreiche Kinder- und Jugendärzte in Thüringen fordern daher, dass die gute Teilnahmequote aufgrund des bisherigen Erinnerungs- und Meldeverfahren gesichert werden müsse.

„Es ist wichtig, dass alle Eltern die Unterstützung und notwendigen Informationen erhalten, um die Früherkennungsuntersuchungen für ihre Kinder wahrnehmen zu können“, sagt auch Dr. Jana Oechel und fordert das Land dringend auf, die Entscheidung zu überdenken oder zumindest eine Anschlusslösung zu präsentieren. Zudem sei der Wegfall des bisherigen Einladungssystems kaum kommuniziert worden. „Viele Eltern wissen das gar nicht und warten auf die Schreiben. Das ist aktuell keine befriedigende Situation.“

Eltern sind gefragt

Die Kinderärztin hofft, dass beim Land doch noch ein Umdenken stattfindet. „Zwar erinnern auch einige Krankenkassen an die U-Untersuchungen, aber eben nicht alle und häufig auch nicht an alle Untersuchungen“, so Oechel. Eltern können sich bei ihrer Krankenkasse über das entsprechende Erinnerungsverfahren informieren.

Bis auf Weiteres müssten Eltern die Früherkennungsuntersuchungen selbständig im Blick haben und frühzeitig einen Termin bei ihrer Ärztin beziehungsweise ihrem Arzt vereinbaren, da sie vom Vorsorgezentrum keine Einladungen mehr dafür erhalten.

Für Fragen oder weitere Informationen steht der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Schmalkalden-Meiningen gerne zur Verfügung (E-Mail: kjd@lra-sm.de, Telefon: 03693/485-8643)

Weitere Informationen unter:

https://kinderschutz.lra-sm.de/fruehe-hilfen/u-untersuchung/

Die U-Untersuchungen sind nach Lebensmonaten bzw. Lebensjahren gestaffelt:

U-Untersuchung

Lebensmonat/Lebensjahr

U3

4. bis 6. Lebenswoche

U4

3. bis 4. Lebensmonat

U5

6. bis 7. Lebensmonat

U6

10. bis 12. Lebensmonat

U7

21. bis 24. Lebensmonat

U7a

34. bis 36. Lebensmonat

U8

43. bis 48. Lebensmonat

U9

60. bis 64. Lebensmonat