Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen findet die zweite staatliche Fischerprüfung 2026 am
statt.
Nach der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) in der derzeit gültigen Fassung sind nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen, um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden:
| 1. | Mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin ist der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen einzureichen. Bei minderjährigen Antragstellern ist zudem eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. |
| 2. | Jeder Antragsteller muss zuvor an einem von den Angelfischereiverbänden angebotenen Lehrgang bzw. an einem Online-Kurs zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen. |
| 3. | Der Nachweis über die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang bzw. an dem Online-Kurs ist dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung beizufügen. |
Nach Prüfung der Antragsunterlagen werden die zugelassenen Antragsteller unter Angabe von Ort und Zeit der Prüfung durch die Untere Fischereibehörde schriftlich eingeladen. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 35 Euro ist nach Erhalt der Prüfungseinladung per Überweisung an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zu entrichten.
Hinweise zum Vorbereitungslehrgang/Online-Kurs:
Durch die Angelverbände werden nachfolgende Lehrgänge angeboten:
| Lehrgangsort | Lehrgangsleiter | Tel. Erreichbarkeit |
| Meiningen | Mario Schröder | 0175/4008770 |
| Schmalkalden | Karl-Heinz Beck | 03695/824010 oder 0175/1860722 |
Online-Kurse werden ebenfalls über verschiedene Plattformen angeboten. Anmeldungen zur Teilnahme an den Lehrgängen sind bitte direkt an den jeweiligen Lehrgangsleiter zu richten.
Bauroth
Fachdienstleiter