Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen hat am 25. März 2026 den Beschluss zum zweiten Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen gefasst. Der Entwurf beinhaltet wichtige Festlegungen für die räumliche und strukturelle Entwicklung der Region und definiert konkrete Ziele zur künftigen Flächennutzung. Neben der Ausweisung von Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete, Infrastrukturprojekte und Grünzonen, legt der Regionalplan auch verbindliche Standorte für die Gewinnung von Windenergie fest.
„Mit dem Beschluss des zweiten Entwurfs des Regionalplans haben wir die Grundlage für ein geordnetes Verfahren geschaffen. In einem mehrjährigen Planungsprozess wurden die zahlreichen Hinweise und Anregungen, die von Bürgern, Gemeinden, Trägern öffentlicher Belange und anderen Beteiligten vorgebrachten wurden, ausgewertet, beraten und abgewogen“, äußert sich Landrätin Peggy Greiser zufrieden über die intensiv vorbereitete Beschlussfassung, die zugleich den Weg für das öffentliche Beteiligungsverfahren ebnet, welches sich nun anschließt. „Jetzt beginnt die Phase, in der Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Träger öffentlicher Belange erneut ihre Hinweise und Bedenken einbringen können. Diese Beteiligung ist ausdrücklich gewollt und ein zentraler Bestandteil des Verfahrens“.
Der nun beschlossene Entwurf versetze die Region in die Lage, Entwicklungen gezielt zu lenken und insbesondere beim Bau von Windrädern ungewollten Wildwuchs zu verhindern. „Wir stehen beim Thema Windenergie vor klaren gesetzlichen Vorgaben. Bis spätestens 2027 müssen 1,7 Prozent der Regionsfläche ausgewiesen werden. Ziel ist es, den Ausbau der Windenergie planerisch zu steuern und sensible Räume zu schützen. Wir wollen keine ungesteuerte Entwicklung, sondern Planung mit Augenmaß“, so die Landrätin. „Ich werbe deshalb ausdrücklich dafür, die Beteiligungsphase zu nutzen. Nur wenn sich viele einbringen, kann am Ende ein ausgewogener und tragfähiger Regionalplan entstehen“.
Der Entwurf sowie weitere zweckdienliche Unterlagen zum Regionalplan können im Zeitraum vom 18. Mai bis 20. Juli 2026 öffentlich eingesehen werden. Auch im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen ist die Einsichtnahme und Niederschrift im Rahmen der geltenden Öffnungszeiten möglich.
Auslegungsort:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachbereich Kreisplanung, Bau und Umwelt
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Haus 4, Erdgeschoss, Zimmer 107
Um vorherige telefonische Terminvereinbarung bei der Geschäftsstelle des Fachbereichs unter 03693 / 485-8382 wird dringend gebeten.
Auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen steht der Entwurf zum Download zur Verfügung. Auch bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen in Suhl liegt er zur öffentlichen Einsichtnahme aus.