Barrierefreiheit erleichtert vielen Menschen ihren Alltag. Dazu gehören Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen ebenso wie Familien mit Kinderwagen oder Personen mit einer vorübergehenden Beeinträchtigung. Barrierefreiheit bedeutet aber nicht nur barrierefreie Gebäude und Wege. Auch Internetseiten und Informationen sollen einfach verständlich und somit für alle nutzbar sein.
Der Freistaat Thüringen unterstützt deshalb weiterhin Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit über das Förderprogramm „ThüBaFF“. Seit 2026 gibt es eine neue Programmrunde mit vereinfachter digitaler Antragstellung über die Thüringer Aufbaubank (TAB).
Gefördert werden zum Beispiel:
| • | barrierefreie Umbauten an Häusern und Wohnungen |
| • | Rampen, Aufzüge und barrierefreie Eingänge |
| • | barrierefreie Sanitärräume |
| • | Verbesserungen an Wegen, Plätzen und öffentlichen Einrichtungen |
| • | barrierefreie Internetseiten und Informationen in leichter Sprache. |
Anträge können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen sowie Städte und Gemeinden stellen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss:
| • | bis zu 50 Prozent der Kosten für natürliche Personen und juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts |
| • | bis zu 60 Prozent für Kommunen |
| • | bis zu 80 Prozent für Maßnahmen aus kommunalen Aktionsplänen zur Barrierefreiheit. |
Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel bis zu 110.000 Euro pro Projekt. Natürliche Personen können Förderungen bis zu 11.000 Euro erhalten. Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Ein gutes Beispiel aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen für die erfolgreiche Nutzung des Förderprogramms ist das Projekt der Alten Dorfschule in Bauerbach. Die Gemeinde Bauerbach konnte mit Unterstützung des Förderprogramms die Barrierefreiheit verbessern.
Das Landratsamt ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen und Kommunen dazu auf, die Fördermöglichkeiten zu nutzen. Barrierefreiheit verbessert die Lebensqualität und sorgt dafür, dass alle Menschen besser am öffentlichen Leben teilhaben können.
Bei Fragen zum Förderprogramm können sich Interessierte auch an die Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Landkreises wenden.
Kontakt:
Tamara Wedel
Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Telefon: 03693 / 485-8290
E-Mail: t.wedel@lra-sm.de
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/barrierefreiheitsfoerderprogramm