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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 7/2024
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (SFU) und für die Trichinenuntersuchung (TU) im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Nachfolgende Gebühren finden seit 1. Juli 2024 Anwendung:

Die im Landkreis Schmalkalden-Meiningen praktizierte Gebührenbefreiung für die Trichinenuntersuchung für im Landkreis erlegte Stücke Schwarzwild gilt unverändert bis zum 31.03.2025 (Kreistagsbeschluss-Nr. 10-33/2024 vom 22.02.2024) fort.

Für nicht im Landkreis Schmalkalden-Meiningen erlegte Stücke Schwarzwild, Dachse und Waschbären gelten die nachfolgenden Gebühren:

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Untersuchungspflichtige Tiere im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind Pferde/Einhufer, Rinder, Jungrinder/Kälber, Schweine/Spanferkel, Schafe/Ziegen/Lämmer und Gatterwild.

Bei erlegtem Schwarzwild, Dachsen und Waschbären ist die amtliche Trichinenuntersuchung durch den Verfügungsberechtigten zu veranlassen, wenn das Fleisch für den Genuss durch den Menschen vorgesehen ist.

Die beabsichtigte Schlachtung ist dem amtlichen Untersucher (amtlicher Tierarzt/amtlicher Fachassistent) rechtzeitig im Voraus mitzuteilen.

Erlegtes Haarwild ist beim Vorliegen bedenklicher Merkmale einer amtlichen Fleischuntersuchung durch einen amtlichen Tierarzt zu unterziehen.

Bei Fragen können sich Bürger an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, Tel.: 03693/485-8167, 8168, 8170, 8183 wenden.

Im Auftrag

gez. Dr. D. Sporn

Fachdienstleiter und Amtstierarzt