Wenn neben Beruf und Kindererziehung auch die Pflege von Angehörigen hinzukommt, stoßen viele an ihre Belastungsgrenze. Pflegelotsen am Arbeitsplatz bieten in solchen Situationen wertvolle Entlastung und Orientierung.
In Deutschland leisten Millionen Arbeitnehmer täglich einen Spagat zwischen ihrem eigentlichen Beruf und der Pflege ihrer Angehörigen. Durch die Verschiebung der Alterspyramide in Deutschland ist eine Generation entstanden, die zum Teil noch selbst Kinder versorgen muss und gleichzeitig die eigenen Eltern oder Schwiegereltern pflegt. Nicht selten führt dies zu einer Dreifachbelastung. Zukünftig wird nahezu jeder Arbeitgeber mit der großen Herausforderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf konfrontiert werden.
Um die soziale Nachhaltigkeit der Mitarbeiter in ihrer Rolle als pflegende Angehörige zu stärken, empfiehlt die Sachbearbeiterin des Pflegestützpunktes, S. Ebert, Arbeitgebern und Unternehmen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, das Thema „Vereinbarkeitslösungen für berufstätige Pflegende“ in ihrem Unternehmen zur Herzenssache zu machen. Neben vielen weiteren Optionen, wie beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, Gesundheitsmanagement und Kinderbetreuung, sollten Arbeitgeber eine pflegesensible Unternehmenskultur anstreben.
Prognostisch ist davon auszugehen, dass diese Möglichkeit, die zur Erweiterung der Work-Life-Balance von Mitarbeitern führt, zukünftig Berücksichtigung bei Bewerbern finden wird. Zur Etablierung einer pflegesensiblen Unternehmenskultur besteht die Möglichkeit, in jedem Betrieb sogenannte betriebliche Pflegelotsen einzusetzen. Diese können einen wichtigen Beitrag leisten, um Mitarbeiter trotz ihrer Pflegeverantwortung langfristig im Unternehmen zu halten und somit einen durch Pflegeverantwortung entstehenden Fachkräftemangel präventiv entgegenzuwirken.
Ein betrieblicher Pflegelotse ist die erste Anlaufstelle für Mitarbeiter in Unternehmen und Betrieben bei akut auftretenden oder bestehenden Pflegesituationen in der Familie.
„Aufgabe eines Pflegelotsen ist es, betroffene Mitarbeiter frühzeitig mit den notwendigen Informationen zu versorgen, um die Doppelbelastung aus Pflege und Beruf entgegenzuwirken. Dazu gehört nicht nur, über Möglichkeiten der Freistellung wie beispielsweise kurzzeitige Arbeitsverhinderung in einer akut auftretenden Pflegesituation, Pflegezeit und Familienpflegezeit zu beraten“, betont S. Ebert.
„Sondern insbesondere über die vielfältigen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, Pflegeformen, Betreuungsmöglichkeiten sowie regionale Beratungsangebote zu informieren.“
Auch innerbetriebliche Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege aufzuzeigen, gehöre laut Ebert zu den Aufgaben eines Pflegelotsen. Der Einsatz von betrieblichen Pflegelotsen unterstützt Unternehmen letztlich dabei, Beschäftigte zu binden, ihre Einsatzbereitschaft zu erhalten und pflegebedingte Ausfallzeiten zu reduzieren.
Um sich als betrieblicher Pflegelotse oder betriebliche Pflegelotsin zu qualifizieren, bietet die ThAFF (Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung) einen digitalen Kurs an. Die Kursteilnahme ist kostenfrei. Der Kurs besteht aus sieben Modulen, welche individuell eingeteilt werden können.
Für Arbeitgeber und Unternehmen sowie Mitarbeiter des Landkreises Schmalkalden- Meiningen, welche sich für die Etablierung von betrieblichen Pflegelotsen interessieren, wird es am
Donnerstag, den 10. Juli 2025 von 14:00 bis 15:30 Uhr
eine Informationsveranstaltung
„Betriebliche Pflegelotsen für Betriebe/
Unternehmen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen“
im Landratsamt Schmalkalden- Meiningen,
Obertshäuser Platz 1, Haus 2/Raum
geben. Im Zusammenhang damit weist die Sachbearbeiterin vom Pflegestützpunkt darauf hin, dass für die vorgesehene Veranstaltung bereits tätige betriebliche Pflegelotsen aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen gesucht werden, um den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, mit diesen in den Erfahrungsaustausch zu gehen.
Bei Interesse bittet der Pflegestützpunkt um Rückmeldung unter
Tel.: 03693/4858544 oder E-Mail: S.Ebert2@lra-sm.de.
Eine Anmeldung bis zum 4. Juli 2025 für die Informationsveranstaltung unter den genannten Kontaktdaten ist zwingend erforderlich.