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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 7/2026
Nichtamtlicher Teil
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Ausschreibung zur Förderung von Maßnahmen im Bereich Familienbildung und Frühe Hilfen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Jahr 2027

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen beabsichtigt, im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen” Projekte im Handlungsfeld Familienbildung sowie im Bereich der Frühen Hilfen zu fördern. Grundlage sind die im integrierten Sozialplan und Rahmenplan „Hilfen zur Erziehung 2017–2019“ des Landkreises Schmalkalden-Meiningen dokumentierten Bedarfe sowie die darin enthaltene Elternbefragung, die einen Bedarf an wohnortnahen, niedrigschwelligen und thematisch vielfältigen Angeboten zeigt. Die Ausschreibung orientiert sich zudem an den fachlichen Empfehlungen des Landes Thüringen zur Familienbildung. Als originäre Rechtsgrundlage für Angebote der Familienbildung gilt § 16 SGB VIII.

Der vollständige Ausschreibungstext sowie die notwendigen Vordrucke zur Antragsstellung stehen online unter www.lra-sm.de/familienbildung zum Download bereit.

Antragsberechtigt sind vorrangig anerkannte freie Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Andere Organisationen, Initiativen oder Zusammenschlüsse können in Kooperation mit einem anerkannten Träger Projekte einreichen.

Angebote zu Maßnahmen sind innerhalb von 12 Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung bis 2. Oktober 2026 beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit, Frau Malsch, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen einzureichen. Die Durchführung der Angebote bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2027.

Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Vergabe der Fördermittel ist eine Entscheidung des Jugendhilfeausschusses auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.