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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 8/2023
Nichtamtlicher Teil
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Termin für die zweite staatliche Fischerprüfung 2023

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen findet die zweite staatliche Fischerprüfung 2023 am

Samstag, den 25. November 2023

statt.

Nach der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) in der derzeit gültigen Fassung sind nachfolgende Bedingungen zu erfüllen, um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden:

1.

Mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin ist der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen einzureichen. Minderjährige Antragsteller haben die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters dem Antrag beizufügen.

2.

Jeder Antragsteller hat an einem von den Angelfischereiverbänden angebotenen Lehrgang bzw. an einem Online-Kurs zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen.

3.

Der Nachweis über die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang bzw. an dem Online-Kurs ist dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung beizufügen.

Nach Prüfung der Antragsunterlagen werden die zugelassenen Antragsteller unter Angabe von Ort und Zeit der Prüfung durch die Untere Fischereibehörde schriftlich eingeladen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 35 Euro ist nach Erhalt der Prüfungseinladung per Überweisung an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zu entrichten.

Hinweise zum Vorbereitungslehrgang / Online-Kurs:

Durch die Angelverbände werden nachfolgende Lehrgänge angeboten:

Lehrgangsort

Lehrgangsleiter

Telef. Erreichbarkeit

Meiningen

Mario Schröder

0175/4008770

Schmalkalden

Karl-Heinz Beck

03695/824010;

0175 1860722

Online-Kurse werden über die Fishing-King GmbH angeboten.

Anmeldungen zur Teilnahme an den Lehrgängen sind bitte direkt an den jeweiligen Lehrgangsleiter zu richten.

Bauroth

Fachdienstleiter