Vögel und andere Wildtiere versetzen Silvester-Böller in helle Aufruhr.
Aufgrund der zunehmenden privaten Feuerwerke möchte die Untere Natur- und Immissionsschutzbehörde die Bürger sensibilisieren. Während Feuerwerk an Silvester eine lange Tradition hat und am 31. Dezember sowie am 1. Januar ohne besondere Genehmigung abgebrannt werden darf, hat sich in den letzten Jahren die Praxis etabliert, Feuerwerke auch zu anderen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten, Jugendweihen und Schuleinführungen abzubrennen.
Feuerwerke faszinieren und werden insoweit sehr gerne als Höhepunkt einer Feier eingesetzt. Unabhängig vom freigesetzten Feinstaub ist vielen nicht bewusst, dass diese vor allem in den Frühjahrs- und Sommermonaten unsere heimische Tierwelt, insbesondere die Vogelwelt, nicht nur unerheblich beeinträchtigen.
Tiere haben in der Regel wesentlich feinere Sinnesorgane. Durch die plötzlich auftretenden Lichteffekte und die Böllerschüsse können diese in Panik geraten und ihr Nest bzw. ihre Höhle verlassen. Hierbei kann es zur Verletzung oder Tötung der Tiere kommen, sei es durch den Orientierungsverlust, die Kollision mit den Raketen selbst oder dem enormen Energieverlust. Wenn die Elterntiere zudem nicht oder nicht zeitnah zurückkehren, bedeutet dies in der Regel den Tod der Jungtiere.
Aber auch der Schwefel in den Feuerwerkskörpern kann Tiere beeinträchtigen. So kann es unter anderem zu Schleimhautreizungen kommen. Tiere meiden nach Möglichkeit diesen Geruch, was wiederum ein Fluchtverhalten bei diesen auslöst.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten wildlebende Tierarten während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören, sie zu verletzen oder zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätte zu beschädigen oder zu zerstören. Um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden, empfehlen wir, auf Feuerwerk freiwillig zu verzichten.
Außerhalb des traditionellen Silvesterfeuerwerks ist für das Abbrennen von Feuerwerk deshalb immer eine Ausnahmegenehmigung beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zu beantragen. Zusätzlich ist das Feuerwerk bei der Unteren Naturschutzbehörde einen Monat vor dem Ereignis anzuzeigen.
Kontakt für weitere Rückfragen:
| Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz TLV Abt. gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz Dezernat 21 Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt Tel.: 0361/57-383 1000 E-Mail: feuerwerk@tlv.thueringen.de | Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Natur- und Immissionsschutz Untere Naturschutzbehörde Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen Tel.: 03693/485 8389 E-Mail: fd.nis@lra-sm.de |