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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 8/2025
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Viele Schüler sind auf den Busverkehr im Landkreis angewiesen: Die neue Satzung zur Schülerbeförderung regelt klar, wer Anspruch auf den Transport zur nächstgelegenen Schule hat – und sorgt so für Transparenz und rechtliche Klarheit.

Der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2025 eine neue Satzung zur Schülerbeförderung beschlossen. Die Satzung wurde unter anderem erforderlich, nachdem zuvor die Schulbezirke für Grund- und Regelschulen aufgehoben wurden. Mit der neuen Regelung wird Rechtssicherheit für Eltern, Schulen und Verwaltung geschaffen – ohne dabei inhaltliche Veränderungen zur bisherigen Praxis herbeizuführen.

Die neue Satzung stellt keine faktische Änderung in der Schülerbeförderung dar. Sie bildet vielmehr den bereits bestehenden rechtlichen Rahmen zur weiteren Anwendung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern erfolgt auch künftig gemäß den Vorgaben des Thüringer Schulgesetzes und der Thüringer Schülerbeförderungsverordnung.

Maßgabe ist kürzeste Wegstrecke

Zentral geregelt ist in der Satzung unter anderem der Grundsatz, dass der Anspruch auf Beförderung grundsätzlich nur für die kürzeste Wegstrecke vom Wohnort zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule besteht, die den angestrebten Schulabschluss ermöglicht. Für die Wahl einer weiter entfernten Wunsch-Schule besteht beispielsweise damit kein genereller Beförderungsanspruch, wenn eine näher gelegene Schule denselben Abschluss ermöglicht und aufnahmefähig ist.

Die Satzung stellt in diesem Zusammenhang auch klar, von welchen Wohnorten ein Anspruch auf Organisation der Beförderung zu welcher staatlichen Schule im Landkreis besteht. Diese Ortsübersichten finden Bürgerinnen und Bürger als Anlagen zur Satzung.

Eltern, Erziehungsberechtigte und Schulen finden die vollständige Satzung mit allen Anlagen auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-sm.de (Rubrik: Arbeit, Wirtschaft und Bildung > Der Landkreis als Schulträger > Schülerbeförderung) oder im amtlichen Teil dieses Amtsblattes.

Die Mehrheit der Thüringer Schulträger arbeitet seit Jahren mit entsprechenden Schülerbeförderungssatzungen. Durch die Aufhebung der Schulbezirke im Landkreis wurde eine einheitliche Satzungsgrundlage notwendig, um Unsicherheiten vorzubeugen und transparente Maßstäbe für die Organisation der Schülerbeförderung zu schaffen. Der Beschluss dient also vorrangig der Klarstellung und Rechtsklarheit.

Zukunftssicher und anpassbar

Die Satzung kann bei Bedarf durch den Kreistag fortgeschrieben oder geändert werden – etwa bei gravierenden Änderungen im ÖPNV-Fahrplan, Entwicklungen in der Schulnetzplanung oder bei Änderungen durch Verkehrsverbünde. Damit bleibt die Satzung ein flexibles Instrument, das den Rahmen für eine bedarfsgerechte Schülerbeförderung bildet.