Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sowohl in Präsenz als auch im Rahmen einer Online-Schulung möglich.
Die Infektionsschutzbelehrung ist eine wichtige Aufgabe des Fachdienstes Gesundheit im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen. Sie trägt wesentlich dazu bei, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen und sichere Abläufe im Umgang mit Lebensmitteln zu gewährleisten.
Die Infektionsschutzbelehrung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten. Grundlage sind insbesondere die §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), welche Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sowie die Pflicht zur Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit regeln. Auch für Vereinsmitglieder und ehrenamtliche Helfer, die regelmäßig mit unverpackten Lebensmitteln Umgang haben, ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig.
Ziel der Infektionsschutzbelehrung ist es, Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu sensibilisieren: Welche Symptome können auf ansteckende Erkrankungen hinweisen, wie lassen sich Übertragungswege vermeiden und wie kann verhindert werden, dass Krankheitserreger über Lebensmittel weitergegeben werden? Wann besteht ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot und welche Rechte und Pflichten habe ich? Damit leistet die Infektionsschutzbelehrung einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz in Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelbetrieben.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die bürgerfreundliche und moderne Ausgestaltung des Angebots. Die Infektionsschutzbelehrung kann seit dem 1. März 2025 auch online absolviert werden. Dadurch ist eine zeit- und ortsunabhängige Teilnahme möglich – ein deutlicher Gewinn an Flexibilität. Ergänzend werden weiterhin Präsenztermine im Gesundheitsamt in Meiningen angeboten.
Die Online-Schulungen sind mehrsprachig verfügbar und können so einem breiten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Lernerfolgskontrolle wird das Zertifikat direkt digital bereitgestellt. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes am Servicetelefon (03693 / 485-4000) und per E-Mail (hygiene@lra-sm.de) zur Verfügung.
Die Terminbuchung erfolgt über die Internetseite des Landratsamtes unter https://termin.lra-sm.de im Bereich Fachdienst Gesundheit.
Schülerinnen und Schüler, welche die Belehrung für ein Schülerpraktikum benötigen, müssen weiterhin an einer Präsensveranstaltung teilnehmen. Bei einem Schülerpraktikum wird darum gebeten, sich unter der Telefonnummer 03693 / 485-8702 oder per E-Mail an belehrung@lra-sm.de zu melden.