Aufgrund des § 10 Abs. 1, 2 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24.11.2006 in der derzeit geltenden Fassung wird für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen verordnet:
§ 1
In Kaltennordheim dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:
Anlass | Datum | Verkaufszeitraum |
Herbstmarkt mit Wirtefest | 03. Oktober 2019 | 12.00 bis 18.00 Uhr |
§ 2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 ThürLadÖffG.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Meiningen, den 26. August 2019
Greiser
Landrätin