Nicht vollständig entleerte Dosen oder Dosen mit Gefahrensymbol müssen über den chemischen Sondermüll oder die Schadstoffsammlung entsorgt werden.
Der Fachdienst Abfall und Altlasten des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen informiert über praktische Tipps zur richtigen Entsorgung und Vermeidung von Abfällen.
Alle Druckbehälter eint eine Eigenschaft, nämlich die Gefahr des Explodierens. Ob Haarspray, Insektenvernichtungsmittel oder Lackfarben, der Inhalt der Dose ist in der Regel hochtoxisch und hält Herausforderungen für Mensch und Umwelt bereit. Hinzu kommt, dass Spraydosen fast immer Treibgase wie Propan, Butan, Dimethylether oder Gemische dieser Stoffe enthalten und deshalb unter hohem Druck stehen. Diese Stoffe sind für die Ozonschicht unbedenklich, gehören aber zu den sogenannten „Klimagasen“ und sind in der Handhabung nicht zwingend ungefährlich. Die fachgerechte Entsorgung von Spraydosen macht es deshalb zu einem echten Hindernislauf.
So werden Spraydosen richtig entsorgt:
Ein absolutes No-Go ist es, Spraydosen, was diese auch immer enthalten, einfach in den Hausmüll zu geben. Eine vermeintlich leere Dose ist niemals ganz leer. Selbst wenn man die Spraydose vorher leerdrückt bis nichts mehr zischt und noch ein schwaches „Röcheln“ erklingt, blieben doch auch immer noch Reste des Treibgases darin zurück. Entsorgt man die Dosen über den Restmüll, können sie dort z. B. bei Erhitzung explodieren. Dasselbe kann in den Müllfahrzeugen und in der Müllverbrennungsanlage passieren.
Des Weiteren bestehen Spraydosen aus Metallen und Kunststoffen. Dies sind Wertstoffe, die man teilweise oder komplett wiederverwerten kann.
| • | Entsorgung über den gelben Sack/die gelbe Tonne. |
| Spraydosen aus dem Bereich der Körperpflege (z. B. Deo, Haarspray oder Rasierschaum) gehören restentleert, in den gelben Sack/die gelbe Tonne. Um zu überprüfen, ob die Dose restentleert ist, einfach den Sprühkopf komplett durchdrücken. Kommt nichts mehr aus der Dose, gilt diese als restentleert. |
| • | Entsorgung über die mobile Schadstoffsammlung: |
| Druckbehältnisse, die noch gefährliche Stoffe beinhalten und Spraydosen, insbesondere derer, die nicht im Lebensmittel- und Hygienebereich eingesetzt werden (z. B. Backofenreiniger, Insektenspray, PU-Schaumdosen, Selbstverteidigungsspray, Campinggas-Kartuschen, etc.) müssen über die mobile Schadstoffsammlung entsorgt werden. |
| Da vermeintlich restentleerte Spraydosen aus dem Lebensmittel- und Hygienebereich (z. B. Haarspray) nie ganz leer sind und immer noch Gasse enthalten, sollten diese ebenfalls über die mobile Schadstoffsammlung entsorgt werden. |
Bitte auch immer auf die entsprechende Kennzeichnung auf der Spraydose achten!
Feuerlöscher, die nicht mehr benötigt, irreparabel oder einfach überaltet sind, können nicht über die mobile Schadstoffsammlung abgeben werden. Die Entsorgung erfolgt über einen Brandschutz-Fachbetrieb.
Einwegflaschen müssen komplett entleert über den gelben Sack/die gelbe Tonne entsorgt werden.
Vor der Entsorgung sollte überprüft werden, ob noch Gas aus dem Flaschenkörper über das Ventil entweicht. Ist kein zischendes Geräusch mehr zu hören, ist das Helium aus der Flasche entwichen und steht folglich nicht mehr unter Druck. Vor der Entsorgung Druck auf jeden Fall herauslassen!
Mehrwegflachen müssen nicht entsorgt werden. Diese werden mit dem Ballongas beim Händler, bei dem die Gasflasche abgeholt wurde oder der sie geliefert hat, abgegeben.
Wichtig: Beim Transport sind die Hinweise der Hersteller und Händler zu befolgen.
Die Nutzung einer Mehrwegflasche spart Geld und schont die Umwelt!
| Weitere Informationen/Termine zur mobilen Schadstoffsammlung sind unter www.lra-sm.de, im Entsorgungskalender und in der Abfall-App zu finden. |