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Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ausgabe 9/2025
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Fremdstoffe wie Verpackungen haben in der Biotonne nichts zu suchen.

Die Biotonne ist die beste Lösung für Küchen und Gartenabfälle

Bananenschalen, Kaffeefilter und Speisereste sind Bioabfälle, die getrennt gesammelt werden müssen. Doch was gibt es dabei zu beachten, was darf in die Biotonne und warum sind kompostierbare Plastiktüten keine gute Alternative?

In die Biotonne gehören:

Gemüse- und Salatreste und Obstreste, -schalen

(auch Südfrüchte)

Speisereste, gekocht, roh und verdorben

Fisch-, Fleisch und Lebensmittelreste

(auch verdorben)

Kaffeesatz, -filter, Teebeutel

Brotreste, Backwaren, sonstige Mehlprodukte

Nuss- und Eierschalen

Milchprodukte (nicht flüssig)

Rasen-, Baum-, Strauch-, Heckenschnitt, Laub

Topf- und Balkonpflanzen

(ohne Topf), verwelkte Blumen

Unkräuter/Wildkräuter

Zum Sammeln feuchter Bioabfälle ist erlaubt:

Küchenkrepp Papiersammeltüten

Zeitungspapier (nicht Hochglanzpapier)

Nicht in die Biotonne gehören:

X

Plastik, Plastiktüten

X

Medikamente

X

Glas

X

Zeitschriften

X

Metall

X

Reste von Tabak, z. B. Asche

X

verpackte Lebensmittel, Frischhalte-, Alufolie

X

Kohle-, Holzasche, Ruß, Kerzenwachs

X

Spritz- und Düngemittel

X

Verpackung (z. B. Milch-/Safttüten, Kaffeekapseln)

X

Holzprodukte und Holzwolle

X

Steine

X

Leder und Bekleidung

X

Windeln, Binden, Tampons

X

Staubsaugerbeutel

X

Katzenkot, sonstiger Tierkot

Verzichten Sie auf bioabbaubare Plastiktüten

Vielen Leuten ist es unangenehm, den Biomüll mit Papiertüte oder ohne Tüte zu sammeln. Sie nutzen daher oftmals sogenannte „Bioplastik-Tüten“, die eigens für die Biomüllsammlung verkauft werden. Die Hersteller werben häufig damit, dass die Tüten kompostierbar sind oder sich sehr schnell biologisch abbauen.

Genauso wie normale Plastiktüten werden „Bioplastik-Tüten“ in Verwertungsanlagen in den meisten Fällen als Störstoff entfernt. Im schlimmsten Fall werden die Tüten mitsamt dem wertvollen Bioabfall aussortiert und in die Verbrennung gegeben. Wegen kurzer Rottzeiten werden die biologisch abbaubaren Tüten auch in Großkompostieranlagen nur unzureichend abgebaut und zersetzen sich nicht vollständig. Selbst eine zersetzte Tüte würde keinen Umweltnutzen bringen: Die Tüte aus bioabbaubarem Werkstoff zerfällt in Kohlenstoffdioxid, Wasser und Mineralstoffe und beim Abbau bilden sich Bakterien. Zu Humus wird die Tüte nie.

Fazit: Am besten sammelt man ohne Tüte, mit Papiertüten oder mit etwas Küchenpapier am Boden des Abfallbehälters.

Plastiktüten und auch kompostierbare Plastiktüten dürfen nicht in die Biotonne.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

https://www.wirfuerbio.de/biomuellwissen/warum-kein-bio-plastik/

Die neue Bioabfallverordnung (BioAbfV) ist am 01.05.2025 in Kraft getreten und sie bringt klare Regeln mit sich:

Wenn in der Biotonne zu viele Störstoffe landen – also Plastik, Glas, Metall oder andere Fremdmaterialien – darf dieser Abfall seit 1. Mai 2025 nicht mehr wie gewohnt in der Kompostierungs- oder Vergärungsanlage verarbeitet werden. Stattdessen wird er als Restmüll eingestuft – und landet in der Müllverbrennungsanlage. Das klingt zunächst nach einer simplen Umleitung. Aber in Wahrheit ist das ein ökologisches und wirtschaftliches Problem. Er wird lediglich thermisch verwertet, also verbrannt.

Kein Kompost. Keine Bioenergie.

Stattdessen: Restmüllverbrennung!

Um Biomüll überhaupt verbrennen zu können, muss zusätzlich Energie aufgewendet werden – etwa durch das Beimischen fossiler Brennstoffe oder durch einen höheren technischen Aufwand in der Anlage. Das sorgt für höhere Betriebskosten. Die Mehrkosten landen am Ende auf den Müllgebühren, die wir alle zahlen.

In unserem Landkreis wir genauer hingeschaut, was in der Biotonne landet. Wer künftig eine rote Karte an seiner Tonne findet, sollt wissen: Hier stimmt etwas nicht mit der Mülltrennung.

Die Kontrollen wurden deutlich intensiviert – zum Schutz der Umwelt und zur Qualitätssicherung bei der Bioabfallverwertung

Rote Karte – Hier ist Nachsortierung angesagt

Wird die Biotonne falsch befüllt oder enthält sie besonders viele oder grobe Fehlwürfe, kommt die rote Karte zum Einsatz. In diesem Fall wird die Tonne nicht geleert. Die Störstoffe müssen Sie entfernen. Erst dann kann sie bei der nächsten regulären Abfuhr wieder mitgenommen werden. Alternativ können Sie die falsch befüllte Tonne mit der nächsten regulären Hausmüllabfuhr kostenpflichtig entleeren lassen. In diesem Fall entfernen Sie den roten Anhänger an der Biotonne bis dahin nicht.

Mach mit und trenn richtig – hilf unserer Umwelt.