Beschluss-Nr.: 226/18/22 vom: 12.12.2022
Beschlussgegenstand:
Bestätigung der Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der 17. Gemeinderatssitzung vom 05.09.2022
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund bestätigt die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der 17. Gemeinderatssitzung vom 05.09.2022
| Abstimmung: | ||
| Ja: 7 Stimmen | Nein: 0 Stimmen | Enthaltung: 1 Stimme |
gez. Heiko Schilling
Bürgermeister — - Dienstsiegel -
Beschluss-Nr.: 227/18/22 vom: 12.12.2022
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung zur Richtlinie der Gemeinde Schleusegrund zur Förderung junger Familien (Begrüßungsgeld) für das Jahr 2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund beschließt die „Richtlinie der Gemeinde Schleusegrund zur Förderung junger Familien“ (Begrüßungsgeld) für das Jahr 2023.
Diese Richtlinie tritt mit Vorliegen des gültigen Haushaltsplanes für 2023 in Kraft und endet am 31.12.2023.
| Abstimmung: | ||
| Ja: 9 Stimmen | Nein: 0 Stimmen | Enthaltung: 0 Stimmen |
gez. Heiko Schilling
Bürgermeister — - Dienstsiegel -
Beschluss-Nr.: 228/18/22 vom: 12.12.2022
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung zur Förderrichtlinie für Verein der Gemeinde Schleusegrund für 2023
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund beschließt die vorliegende Richtlinie zur Förderung ortsansässiger Vereine der Gemeinde Schleusegrund für 2023.
Diese Richtlinie tritt mit Vorliegen des gültigen Haushaltsplanes für 2023 in Kraft und endet am 31.12.2023.
| Abstimmung: | ||
| Ja: 9 Stimmen | Nein: 0 Stimmen | Enthaltung: 0 Stimmen |
gez. Heiko Schilling
Bürgermeister — - Dienstsiegel -
Beschluss-Nr.: 229/18/22 vom: 12.12.2022
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben „Instandsetzung Stützmauer Straße zur Schule“ im OT Biberschlag
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund beschließt die Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben „Instandsetzung Stützmauer Straße zur Schule“ im OT Biberschlag der Gemeinde Schleusegrund an die Baufirma:
| Bauunternehmung Ernst Wenk | |
| Inh. Thomas Wenk e.K. | |
| Schleifmühlenweg 13, 98660 Themar |
mit der Angebotssumme von 68.733,75 €, inkl. MwSt.
| Abstimmung: | ||
| Ja: 9 Stimmen | Nein: 0 Stimmen | Enthaltung: 0 Stimmen |
gez. Heiko Schilling
Bürgermeister — - Dienstsiegel -
Beschluss-Nr.: 230/18/22 vom: 12.12.2022
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben „Einbau Behinderten- und Personal-WC im Gewürzmuseum Schönbrunn“
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund beschließt die Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben „Einbau Behinderten- und Personal-WC im Gewürzmuseum Schönbrunn“ an die Firma:
| Lutz Rottenbach | |
| Heizung & Sanitär | |
| Rother Weg 11, 98630 Römhild OT Simmershausen |
mit der Angebotssumme von 12.838,89 €, inkl. MwSt.
| Abstimmung: | ||
| Ja: 9 Stimmen | Nein: 0 Stimmen | Enthaltung: 0 Stimmen |
gez. Heiko Schilling
Bürgermeister — - Dienstsiegel -
Beschluss-Nr.: 231/18/22 vom: 12.12.2022
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung zur Vergabe der Lieferleistung „Beschaffung Bauhoffahrzeug Kleintransporter mit Dreiseitenkipper“
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund beschließt die Vergabe der Bauleistungen der Lieferleistung „Beschaffung Bauhoffahrzeug Kleintransporter mit Dreiseitenkipper“ an die Firma:
| Autohaus Staffel GmbH & Co.KG | |
| Ilmenauer Straße 36, 98553 Schleusingen |
mit der Angebotssumme von 51.758,32 €, inkl. MwSt.
| Abstimmung: | ||
| Ja: 9 Stimmen | Nein: 0 Stimmen | Enthaltung: 0 Stimmen |
gez. Heiko Schilling
Bürgermeister — - Dienstsiegel -
Beschluss-Nr.: 232/18/22 vom: 12.12.2022
Beschlussgegenstand:
Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Schleusegrund mit den Ortsteilen Gießübel, Biberschlag, Lichtenau, Engenstein, Tellerhammer, Langenbach, Steinbach sowie dem Kernort Schönbrunn gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund hat am 12.12.2022 mit Beschluss-Nr. 232/18/22 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schleusegrund mit den Ortsteilen Gießübel, Biberschlag, Lichtenau, Engenstein, Tellerhammer, Langenbach, Steinbach sowie dem Kernort Schönbrunn gefasst. Für den Flächennutzungsplan ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die Gemarkungen der zuvor genannten Ortsteile.
Begründung:
Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist für die Sicherung und die weitere Entwicklung der Gemeinde Schleusegrund erforderlich. Hierbei werden die bereits bestehenden Nutzungen gesichert, bzw. Alternativen bei bestehenden Nutzungskonflikten geprüft. Darüber hinaus werden z.B. Entwicklungsflächen für den Wohnungsbau und für Gewerbebetriebe untersucht und ausgewiesen.
Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schleusegrund wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung, entsprechend der vorgenannten Maßgaben, erreicht. Der Gemeinde werden für die folgenden 10 - 15 Jahre Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt und diese entsprechend gesichert. Das Planungsziel wird unter Berücksichtigung des Bedarfes an Bauflächen, der demographischen Entwicklung und unter Beachtung der Möglichkeiten der Innenentwicklung umgesetzt.
Gleichzeitig werden aktuelle örtliche und überörtliche Fachplanungen im Flächennutzungsplan dargestellt, um eine frühzeitige Berücksichtigung bei zukünftigen Entwicklungsabsichten der Gemeinde Schleusegrund zu ermöglichen.
Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, dient damit den verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplänen) als Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung!
| Abstimmung: | ||
| Ja: 9 Stimmen | Nein: 0 Stimmen | Enthaltung: 0 Stimmen |
Schleusegrund, den 14.12.2022 — - Dienstsiegel-
gez. Heiko Schilling
Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 233/18/22 vom: 12.12.2022
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung zur Erhöhung der Eintrittspreise Gewürzmuseum
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund beschließt die Erhöhung der Eintrittspreise Gewürzmuseum wie folgt:
| Erwachsener | 5,00 € | |
| Kind bis 5 Jahre | Frei | |
| Kind ab 5 Jahre | 3,00 € | |
| Familienkarte (2 Erwachsene +Kinder) | 12,00 € | |
| Führung bis 15 Personen | 15,00 € | |
| Führung ab 15 Personen | 2,00 € pro Person | |
| Ermäßigung für Thüringer Wald Card, Gästekarte (Erwachsener 20 %, Kind 15 %) | ||
| Abstimmung: | ||
| Ja: 9 Stimmen | Nein: 0 Stimmen | Enthaltung: 0 Stimmen |
gez. Heiko Schilling
Bürgermeister — - Dienstsiegel -