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Schleusegrund aktuell
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

durch öffentliche Bekanntmachung

- Gemeinde Schleusegrund -

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.

Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.

Die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Schleusegrund bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Sie betragen:

a)

für die land - und forstwirtschaftlichen Betriebe -

Grundsteuer A

 — 

300 v.H.

b)

für Grundstücke -

Grundsteuer B

 — 

390 v.H.

der Steuermessbeträge.

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2023 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten oder eine Erklärung für Einzugsermächtigung / SEPA Lastschriftmandat für SEPA -Basislastschriften in der Gemeindeverwaltung zu erteilen.

Bankverbindungen

Kreissparkasse Hildburghausen

BIC:

HELADEF1HIL

IBAN:

DE90-8405-4040-1170-4002-28

Deutsche Kreditbank

BIC:

BYLADEM 1001

IBAN:

DE76-1203-0000-0001-1034-98

Volksbank Thüringen Mitte eG

BIC:

GENODEF1SHL

IBAN:

DE04-8409-4814-5503-3204-64

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Schleusegrund, Eisfelder Straße 11, 98667 Schönbrunn schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Kathrin Oeser

Steueramt / Kita