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Schleusegrund aktuell
Ausgabe 1/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Hinweise für die Wintersaison 2023

Alle Haus- und Grundstückseigentümer sind aufgerufen, ihren Verpflichtungen zur Räum- und Streupflicht nachzukommen.

Grundlage hierfür ist die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Schleusegrund lt. Abschnitt III./Winterdienst § 8 und § 9.

Wer seine Räum- und Streupflicht selbst nicht erledigen kann, muss sich für diese Arbeiten private Hilfe organisieren oder ein gewerbliches Unternehmen beauftragen.

Des Weiteren bitten wir die Einwohner und Bürger der Gemeinde Schleusegrund das Streumaterial in den bereitgestellten Streumaterialbehältern ausschließlich zu Streuzwecken bei Glätte im Straßenbereich zu nutzen.

Dienstleister für den Winterdienst in der Gemeinde Schleusegrund sind:

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die Fa. TSI GmbH & Co.KG Str.Meisterei

98673 Eisfeld

Tel.: 03686-616371 oder 172-3671920

für die Landesstraßen

L 1137 - OT Lichtenau, Schönbrunn, Gießübel

L 1138 - OT Gießübel

L 1142 - OT Langenbach

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die Fa. Wolfschmidt GmbH Straßenverkehrstechnik,

98663 Heldburg/Käslitz

Tel.: 036871-2700 oder 0171-7660209, Hr. Kirchner

für die Kreisstraßen

K 519 - OT Steinbach, K 520 - OT Langenbach

K 521 - OT Gießübel, K 523 - OT Lichtenau

Engenstein, Biberschlag und Tellerhammer

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die Fa. Grötenherdt Transporte GmbH,

98553 Schleusingen

Tel.: 036874-7910 oder SERVICE-Winterdienst-

Ansprechpartner Hr. Jahn 0151-19050719

für die Kommunalstraßen in den Ortsteilen

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der Bauhof der Gemeinde Schleusegrund

Tel.: Bauamt 79741, Hr. Hörnlein

oder 0151-18044491, Hr. Gudd

für weitere Kommunalstraßen in den Ortsteilen

Bei Beschwerden oder Anfragen bitten wir die Bürger sich direkt mit dem Dienstleister in Verbindung zu setzen.

A. Hörnlein

Bauamtsleiter