Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Schleusegrund nach Beschluss des Gemeinderates vom 04.12.2023 folgende 3. Änderung zur Hauptsatzung der Gemeinde Schleusegrund:
Artikel 1
§ 11 - Entschädigung
(6) Der ehrenamtliche 1. Beigeordnete erhält eine Aufwandentschädigung in Höhe von 230,28 €.
(7) Der ehrenamtliche Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.842,20 €.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Schleusegrund tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, frühestens zum 01.01.2024.
Schleusegrund, 19.12.2023 — - Dienstsiegel -
gez. Heiko Schilling
Bürgermeister