Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 13.12.2024,
Eingang 17.12.2024, wurde die
gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) von bei der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und nach § 21 Abs. 3 ThürKO zur öffentlichen Bekanntmachung zugelassen.