Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 02.12.2025, Eingang 02.12.2025, wurde die
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Benutzung der Kindertageseinrichtung
in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Schleusegrund
gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der aktuell gültigen Fassung, bei der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt und nach § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO vorzeitig zur öffentlichen Bekanntmachung zugelassen.