In Folge des anhaltenden Geflügelpestgeschehens in Thüringen bei Haus- und
Wildvögeln hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung „Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Thüringen" erlassen. Diese tritt am 21.10.2025 in Kraft.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter:
https://verbraucherschutz.thueringen.de/fileadmin/startseite/tiergesundheit/tierseuchen/doc/TLV_Allgemeinverfuegung_Biosicherheit_final.pdf
auf der Webseite
https://verbraucherschutz.thuerincien.de/tiergesundheit/tierseuchen.
Das Risiko von Geflügelpest-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als hoch eingestuft.
Ziehen Sie bei erhöhten Verlusten oder der Abnahme der Legeleistung einen Tierarzt hinzu um eine Infektion mit HPAI auszuschließen!
Alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung von gehaltenem Geflügel noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen!
Zusätzlich sind auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen zu melden!!
E-Mail: veterinaeramtelrahbn.thuerinden.de
Telefon: 03685/78183904
Eine interaktive Karte zum Geflügelpestgeschehen kann auf der Homepage des TMSGAF über nachfolgenden Link unter Dynamische Karte aufgerufen werden:
https://shbn-spam.lra-
hbn.de/enQsiq/link?id=BAciAAABDu3wWPC7j3JoAAABcAixkcKGYJoZQZ2wQody09ka
J5rei07u7Opun9 tCRsMpbn-gNFyyNYVVIDKFtUNrGZUhKN711DopYc-
h7dW9croblW0wGORVpo4 ImAuNraPAjYfbGKph11 iSTRKIL1e 6aHitoGS65EPmRy1Q
2bWju5ryErxDY9woSIHYyM uLuXPLJlwitb q1G9DGyvscy9PPL4cloB8K6q2
gez. Dr. A. Abele
Kreisveterinäroberrat