Ab Januar 2024 können aufgrund einer Gesetzesänderung keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Bei Reisen ins Ausland außerhalb der EU wird nun auch für Kinder ein regulärer Reisepass benötigt. Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.
Deutsche Staatsangehörige können unabhängig vom Alter (auch unter 6 Jahren) mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Mitarbeiterin der Meldebehörde gern zur Verfügung. (Tel.: 036874/79712)
Silke Blaurock
Einwohnermeldeamt