der deutsche Bundesrat hat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Aus diesem Grund erhält jeder Grundstückseigentümer 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid.
Das Zahldatum der ersten Rate ergibt sich aus dem Bescheid.
Alte Bescheide verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.
Wir bitten Sie, Ihre Daueraufträge anzupassen. SEPA-Mandate werden weitergeführt.
Kathrin Oeser
Steueramt