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Schleusegrund aktuell
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unsere Gemeinde Schleusegrund ist mit allen 8 Ortsteilen Schönbrunn, Biberschlag, Lichtenau, Engenstein, Tellerhammer, Gießübel, Langenbach und Steinbach erfolgreich in das Förderprogramm der Dorferneuerung aufgenommen wurden.

Zwischen 2026 und 2030 können sowohl kommunale als auch private Projekte Fördermittel erhalten.

Diese Unterstützung bietet die Möglichkeit, unsere Dörfer gemeinsam weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu gestalten.

1.

Was bedeutet das für Sie?

Private Antragsteller - wie Eigentümer, Vereine oder Unternehmen - können Fördermittel für Investitionen in Gebäude und dörfliche Infrastruktur beantragen.

Gefördert werden u. a.:

Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden,

Fenstern und Türen in regionaltypischer Bauweise

Orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Grünflächen

2.

Förderkonditionen

Antragsfrist: jeweils bis 15. Januar eines Jahres

(erstmals 15.01.2026, letztmals 15.01.2030)

Förderhöhe: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten,

max. 15.000 € pro Gebäude

Mindestinvestition: 7.500 € (darunter keine Förderung)

Nur Firmenleistungen sind förderfähig

(keine Eigenleistungen oder Materialkosten)

Wichtig:

Mit den Maßnahmen darf erst nach Genehmigung durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Prüfung - die Kosten müssen daher zunächst vollständig vorfinanziert werden.

3.

Fachliche Beratung und Unterstützung zum Fördervorhaben

Die Thüringer Landgesellschaft (ThLG) berät Sie kostenfrei zu Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und zur Antragstellung.

Kontaktaufnahme über:

Simona Tappe

(0361) 44 13-201 | s.tappe@thlg.de

Fachliche Beratung:

Katja Schneevoigt

(0361) 44 13-141 | k.schneevoigt@thlg.de

4.

Antragsverfahren

Alle Vorhaben, für die im Jahr 2026 Fördermittel abgerechnet werden sollen, müssen bis spätestens 15. Januar 2026 im Online-Portal PORTIA digital eingereicht werden.*

* Hinweis für Anträge in 2026:

Da in diesem Jahr erstmalig Förderanträge gestellt werden und die Frist sehr kurz ist, bitten wir die Antragsteller, sich zunächst telefonisch bei der ThLG zu melden, um eine schnelle Klärung der weiteren Vorgehensweise zu ermöglichen. Eine individuelle Beratung und Unterstützung wird dann direkt vereinbart, um die Fristen einzuhalten und alle erforderlichen Schritte rechtzeitig zu koordinieren.

Allgemeiner Ablauf für Förderanträge in der Zeit von 2027 bis 2030:

(vgl. auch Anlage 1)

1.

Beratungstermin mit der ThLG vereinbaren, inklusive Vor-Ort-Besichtigung, Besprechung des Vorhabens und der weiteren Vorgehensweise

2.

die ThLG erstellt ein Beratungsprotokoll des Termins und sendet es zusammen mit einer Checkliste der erforderlichen „Hausaufgaben“ an den Antragsteller

3.

Anmeldung im Portal Portia und Erstellung eines Online Antrags durch den Antragsteller

4.

Stichtag: Einreichen der Kostenangebote bei der ThLG zur Vorprüfung bis zum 30. Oktober des Vorjahres für Projekte, die im folgenden Jahr gefördert werden sollen*

5.

die ThLG erarbeitet die Stellungnahme des DE-Beraters, inklusive Fotodokumentation und Lageplan zum geplanten Vorhaben, und sendet diese bis zum 30. November an den Antragsteller zurück

6.

Fristgerechte Einreichung aller Antragsunterlagen durch den Antragsteller bis zum 15. Januar des folgenden Jahres beim TLLLR

Ausnahmen von der digitalen Antragstellung sind nur möglich, wenn diese wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. In diesem Fall können Unterlagen schriftlich angefordert werden:

laendlicherraum@tlllr.thueringen.de| 0361 574062-999

5.

Technische Fragen und Unterstützung zur digitalen Antragstellung

(PORTIA)

Fachliche Fragen:

laendlicherraum@tlllr.thueringen.de | +49 361 574062-999

Technische Fragen:

portia.post@tlllr.thueringen.de | +49 361 574013-333

Hinweise und Downloads:

tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung

PORTIA - Hilfe/Support/Videos:

https://tlllr.thueringen.de/foerderung/portia

Nutzen Sie diese Chance, um unsere Ortsteile gemeinsam noch lebenswerter zu gestalten.

Gemeinsam können wir viel bewegen!

Herzliche Grüße

Heiko Schilling

Bürgermeister

Anlage 1

Antragsfristen von 2027 bis 2030

Hinweis*

Thüringer Landgesellschaft (ThLG)

Weimarische Straße 29b, 99099 Erfurt

Kontaktaufnahme über:

Simona Tappe

(0361) 44 13-201| s.tappe@thlg.de

Fachliche Beratung:

Katja Schneevoigt

(0361) 44 13-141| k.schneevoigt@thlg.de

Erforderliche Anlagen**

Kostenangebote (mind. 3 vergleichbare Angebote pro Gewerk)

Lageplan mit Markierung des geplanten Vorhabens

Stellungnahme DE-Berater mit Vorhabenbeschreibung und Fotos

Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, nicht älter als 2 Jahre)

Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass keine Steuerschulden bestehen; erhältlich beim Finanzamt)

denkmalschutzrechtliche Genehmigung (falls erforderlich)