Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 25.11.2025, Eingang 25.11.2025, wurde die
Satzung für den kommunalen Seniorenbeirat
der Gemeinde Schleusegrund
gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO, in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288), bei der Rechtsaufsichtbehörde bestätigt und nach § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO vorzeitig zur öffentlichen Bekanntmachung zugelassen.