Die Gemeinde Schleusegrund erlässt aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung nach Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Schleusegrund in seiner Sitzung am 03.11.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Schleusegrund:
Artikel I
Die Hauptsatzung der Gemeinde Schleusegrund vom 30.09.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Schleusegrund am 09.11.2024, wird wie folgt geändert.
| 1. | Der § 12 - Entschädigung - Abs. 1 erhält folgende Fassung: |
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse als Entschädigung nach Maßgabe der Thüringer Entschädigungsverordnung ein Sitzungsgeld in Höhe von 26,00 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.
| 2. | Der § 12 - Entschädigung - Abs. 6 erhält folgende Fassung: |
(6) Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält für die Dauer seiner Tätigkeit gemäß § 2 Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) vom 07.09.1993 in der derzeit gültigen Fassung, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 249,93 €.
| 3. | Der § 12 - Entschädigung - Abs. 7 erhält folgende Fassung: |
(7) Der ehrenamtliche Bürgermeister erhält die folgende Aufwandsentschädigung: 1.999,46 €.
| 4. | Der § 12 - Entschädigung - Abs. 8 erhält folgende Fassung: |
(8) Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung je Sitzung in Höhe von 15,00 €.
Artikel II
Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Schleusegrund tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Schleusegrund, 26.11.2025
Gemeinde Schleusegrund — - Siegel -
Heiko Schilling
Bürgermeister