Aus gegeben Anlass weisen wir darauf hin, dass Sie die von Ihnen beauftragten Steinmetzbetriebe über Folgendes informieren müssen:
| 1. | Antragstellung des Steinmetzbetriebes zur Aufstellung eines Grabmales an die Gemeinde Schleusegrund „vor“ Aufstellung eines Grabmales |
| 2. | Antragstellung des Steinmetzbetriebes zur Änderung der Aufschriften oder Zusatzplatten an die Gemeinde Schleusegrund „vor“ Änderung der Aufschriften oder Zusatzplatten |
Antragsformulare sind in der Gemeinde erhältlich.
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr für das Jahr 2023 ist zum 31.03.2023 fällig. Wir bitten diesen Termin zu beachten.
Antje Voigt
Friedhofsverwaltung